Haltung wäre die Demo als Demo durchzuführen - trotz Verbot. Würde man es dann noch schaffen während der Demo die bestehenden Hygieneauflagen einzuhalten würde man beweisen dass ein Verbot unnötig und damit willkürlich wäre. Gegen eventuell gesetzeswidrige Behördenanordnungen wäre Klage zu erheben.
Was man stattdessen tut:
Man beugt sich dem Verbot zum Schein indem man einen lahmen Etikettenschwindel versucht. Dann wundert man sich, dass man mit dem Schwindel nicht durchkommt. Man pfeift auf alle Hygieneauflagen um zu beweisen dass die Anordnung gerechtfertigt war.