Sikkimoto schrieb am 08.01.2022 19:21:
Das ganze ist so auf dem Niveau von Reichsbürgern, die auch glauben Gesetze hätten für sie keine Gültigkeit wenn man sich einfach eigene Dokumente ausdruckt.
Behördenanordnungen sind keine Gesetze, sondern haben sich an Gesetze zu halten.
Insbesondere können sie nicht das Grundgesetz aushebeln; könnten sie das, wäre das Grundgesetz das Papier nicht wert, auf dem es steht.
Die Spaziergänger sind keine "Reichsbürger", sondern haben das Grundgesetz gelesen.
Und ganz besonders blöd:
die Ossis wissen, wie man Proteste friedlich auf die Straße bringt. Das haben sie schon 1989 gemacht, und bestimmt gab es auch da Gesetze oder Behördenanordnungen, die das gern verboten hätten oder verboten haben.
Was hättest du wohl als linientreuer DDR-Bürger zu den Leipziger Spaziergängen gesagt? Wahrscheinlich genau das gleiche wie hier.
Halten die auch für einen ganz grandiosen Trick. So funktioniert Realität aber leider nicht. Darf man an dieser Stelle einfach mal zur Kenntnis nehmen.
Dieser "Trick" wurde nur deshalb nötig, weil Behörden und Regierungen der Ansicht waren, dass Corona-Demos genehmigt werden müssen statt einfach angemeldet. Diese Demos jedoch sind der Politik nicht genehm; ergo werden sie nicht genehmigt. Wahrscheinlich, weil sie die Regierungspolitik kritisieren. Ts-ts-ts. Aber genau dafür ist das Demonstrationsrecht da.
Selbst die Polizeigewerkschaft murrt schon, spricht davon, dass sie zur Aufrechterhaltung der staatlichen Ordung und zur Verbrechensbekämpfung da ist, und nicht als Prellbock für politische Auseinandersetzungen. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass das Demonstrationsrecht im Grundgesetz verankert ist. Und so ist es ja auch.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (08.01.2022 21:23).