Die Auflagen zur Versammlungsfreiheit während der Corona-Pandemie haben normale Demonstrationen und Proteste verhindert oder unter hohen Auflagen gestellt.
Offenbar sind da nicht alle einverstanden, wenn die Obrigkeit oder eine die Mehrheit repräsentierende Politik Rechte durch Auflagen verhindert oder unter so hohe Auflagen stellt, dass das auf eine Verhinderung hinausläuft.
Es geht bei Grundrechten immer darum, dass die Minderheit diese Rechte auch hat, wenn sie eine andere Meinung vertritt oder eine andere Weltanschauung hat. Ein Recht auf Meinungsäußerung haben auch so genannte Rechte und Anarchisten. Wobei letztere ein gutes altes Beispiel einer in der Öffentlichkeit falsch dargestellten und gebrandmarkten Minderheit sind.
Es ist weder vom GG noch vom Versammlungsgesetz vorgesehenen, dass dieses Grundrecht durch Verordnungen und Erlasse bis zur Unmöglichkeit ausgehöhlt wird.
Auch dann nicht, wenn die Demonstranten nach Meinung der Obrigkeit und der die Medien kontrollierenden Kaste keinen Verstand haben. Sonst stünde das ausdrücklich in den Gesetzen.
p.s. Und wenn in einer positivistischen Rechtsordnung etwas nicht als verboten bestimmt ist, dann ist es nicht verboten. Demnach ist die vom Autor gescholtene Um-Firmierung (re-Labeling) des Wortes Spaziergang eine legitime Nutzung unseres Rechtssystems.