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Re: Recht auf Revolte?

Bibiana schrieb am 09.11.2022 17:12:

Wunderlicher Fex schrieb am 09.11.2022 16:10:

Wagenrad schrieb am 09.11.2022 09:56:

wurde als Beschluss der Tagung der russischen Bevölkerung das "Recht auf Revolte" zugestanden. Mitglieder des Widerstands sollten sich an der Haager Konvention zum Landkrieg vom 18. Oktober 1907 und an den Genfer Konvention orientieren. Somit wird bewaffneter Widerstand legitimiert.

Das heisst wenn irgendwelche nicht demokratisch legitimierten Gestalten sich Moskau treffen und einen "Kongress Freies Deutschland" machen, können die danan zum bewaffneten Widerstand bei uns aufrufen? Bekommen auch mediale Aufmerksamkeit? Und auch Aufmerksamkeit wenn sie Töchter/Söhne von Berlin-Ideologen ermorden?

Es gibt kein "Recht auf Revolte", Revolte wird gemacht und fegt eben jenes bestehende Recht hinweg. Das ist der Kern einer Revolte, war so in Frankreich und in Russland. Und Gott sei Dank ist es so, sonst würden wir heute noch als Leibeigene vor irgendwelchen widerlichen Eliten kriechen.

Das "Recht auf Revolte" ist nichts anderes als das "Recht des Stärkeren".
So deutlich wollte man es dann aber doch nicht sagen. Klingt ja auch nicht schön ;-)

Das Recht des Stärkeren ist genau das, was Putin propagiert, weil er seine Armee gnadenlos überschätzt hat, lieber Putinfreund.

Na komm, wer wird denn nachtragend sein? Nur weil dir in einem anderen Thread die eigenen "Argumente" um die Ohren geflogen sind, wollen wir hier doch nicht unflätig werden oder?
Putinfreund....
Wo die Argumente fehlen, wird mit Dreck geworfen.

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  1. - Wagenrad 87 Recht auf Revolte?
    1. Prösterchen   Re: Recht auf Revolte?
    2. unbekannter Benutzer 30 Re: Recht auf Revolte?
      1. Jian 50 Re: Recht auf Revolte?
    3. unbekannter Benutzer   Böse Zungen...
    4. unbekannter Benutzer 30 Re: Recht auf Revolte?
      1. Bibiana -20 Re: Recht auf Revolte?
        1. unbekannter Benutzer 10 Re: Recht auf Revolte?
        2. mouse-net -30 Re: Recht auf Revolte?
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