Captain Data schrieb am 28.03.2022 12:45:
- These 1 - Strombillanzrechnung: Entnahme - Einspeisung = Nettoverbrauch
Die Strombillanzrechnung ist Voraussetzung für die Demokratisierung und ist deutlich einfacher händelbar, als die Einspeisungsvergütung. Salopp gesagt: 1KWH entnommener Strom kostet nicht mehr als 1KWH eingespeister Strom. Statt Strompreise gegeneinander zu rechnen, werden die Kilowattstunden gegenüber gestellt: Entnahme minus Einspeisung gleich Nettoverbrauch. Der kann auch negativ sein bei hinreichend großen Anlagen.
Erst wenn man einen NEGATIVEN Nettoverbrauch hat, verdient man auch mit der Einspeisung des Stroms was. Und erst beim NEGATIVEN Nettoverbrauch kommt der Fiskus ins Spiel. Denn dann müssen die Energiesteuern ab der 1. Kilowattstunde abgerechnet werden.
Problem: in den 30ct, die eine externe kWh derzeit kostet, sind neben Steuern auch noch rund 7ct dafür drin, dass jemand das Netz, über das Du den Strom beziehst betriebsbereit hält. Wenn Du also Deine eingespeiste kWh mit diesen 30ct vergütet bekommen willst muss der, der sie verbraucht diese 7ct zusätzlich bezahlen. Alternativ kann Du nur 7ct weniger bekommen.
Und das macht leider Deine romantische Vorstellung "1KWH entnommener Strom kostet nicht mehr als 1KWH eingespeister Strom." kaputt...
bye
TT