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  • Ammerländer

mehr als 1000 Beiträge seit 24.01.2021

Kein ziviler Ungehorsam

Zum zivilen Ungehorsam gehört, dass man sich zu der Tat bekennt und die Strafe auf sich nimmt. Wer zivilen Ungehorsam begeht, läuft nicht weg und verweigert auch nicht die Feststellung seiner Identität. Damit unterscheidet sich der zivile Ungehorsam vom gewöhnlichen Straftäter.
Die Aktivisten haben keine Papiere bei sich, verweigern die Angabe der Personalien und schmieren sich Sekundenkleber auf ihre Fingerkuppen.

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