i-n-t-e schrieb am 04.06.2024 11:02:
GrenSo schrieb am 04.06.2024 10:08:
i-n-t-e schrieb am 04.06.2024 09:58:
...in dem sein Leben oder seine Freiheit bedroht ist.
Wo steht das denn noch, außer in einer juristischen Internetzeitung?
Für dich ist als das Grundgesetz eine juristische Internetzeitung?
Im Artikel ist vom juristischen Fachmedium LTO (Legal Tribune Online) die Rede.
Aber Du kannst mir sich die Stelle im Grundgesetz zeigen, wo das so steht (und komm jetzt nicht mit der Menschenwürde - solche Typen sind halt anders sozialisiert, also passt auch das dortige Rechtssystem für sie - sie würden es ja auch hier am liebsten einführen).
Art. 16a Abs. 5 und Art. 23 GG