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  • Emrymer

mehr als 1000 Beiträge seit 28.08.2020

Zur Hand gehen === Teil der Tätigkeit, nicht die Tätigkeit vollumfänglich

Anderen zur Hand zu gehen ist Teil der Tätigkeit, nicht die gesamte Tätigkeit vollumfänglich. Und ja, auch ein Studierter darf man einen Finger krumm machen, selbst wenn das nicht der Kern seiner Tätigkeit ist.

Sorry, aber... wo eigentlich liegt inzwischen die Latte für die höchstmögliche Begriffsstutzigkeit?

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