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  • robbypeer

mehr als 1000 Beiträge seit 31.03.2013

Dsikriminierender Artikel mit menschenverachtenden Untertönen. Verstößt gegen

diverse journalistische Grundregeln: Herabsetzende Schmähkritik ist zu unterlassen.

Dass so etwas veröffentlicht wird, ist ein Fall für den Presserat.

Darüber hinaus natürlich auch ein Gesetzverstoß:

Aus Wikipedia:
Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.02.2022 21:18).

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  • Avatar von Bit Bucket
    • Bit Bucket

    979 Beiträge seit 18.12.2017

    Re: Dsikriminierender Artikel mit menschenverachtenden Untertönen. Verstößt gege

    Antwort auf Dsikriminierender Artikel mit menschenverachtenden Untertönen. Verstößt gegen von robbypeer.

    robbypeer schrieb am 24.02.2022 21:18:

    diverse journalistische Grundregeln: Herabsetzende Schmähkritik ist zu unterlassen.

    Dass so etwas veröffentlicht wird, ist ein Fall für den Presserat.

    Darüber hinaus natürlich auch ein Gesetzverstoß:

    Aus Wikipedia:
    Volksverhetzung

    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

    1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    Irgendwo schrieb ich heute, dass man Satire mittlerweile kennzeichnen muss, damit sie als solche verstanden wird. Hätte Suchsland seinen Aufsatz als Glosse gekennzeichnet, würde er Kunstfreitheit genießen. Oder Narrenfreiheit, wie man es sieht.

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  • Avatar von Merimi Fön
    • Merimi Fön

    mehr als 1000 Beiträge seit 15.09.2021

    Re: Dsikriminierender Artikel mit menschenverachtenden Untertönen. Verstößt gege

    Antwort auf Dsikriminierender Artikel mit menschenverachtenden Untertönen. Verstößt gegen von robbypeer.

    robbypeer schrieb am 24.02.2022 21:18:

    diverse journalistische Grundregeln: Herabsetzende Schmähkritik ist zu unterlassen.

    Ja, TP zensiert frisch fröhlich im Forum die geringsten Spuren von möglichen Unhöflichkeiten (gerade erst letzte Nacht einen Beitrag von mir weggemacht mit dem Verweis auf die Netiquette, weil ich sinngemäss eine "Beleidigung" der Form "wenn Du den Unterschied zwischen einem Kreis und einem Quadrat nicht siehst, dann fehlt es vielleicht an Intelligenz"), jedenfalls bei den Forenten, die nicht die Meinung der TP-Forenadministration vertreten. Autoren dürfen sich aber Hetze, Schmähkritik, Verstösse gegen jede Etikette offensichtlich erlauben, und das gleiche gilt auch für Forenten, die "auf Linie" sind.

    Irgendwie hätte ich mir vor 10 Jahren nicht träumen lassen, dass es so weit kommen könnte.

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  • Avatar von Vielfuessler
    • Vielfuessler

    mehr als 1000 Beiträge seit 04.10.2005

    Re: Dsikriminierender Artikel mit menschenverachtenden Untertönen. Verstößt gege

    Antwort auf Dsikriminierender Artikel mit menschenverachtenden Untertönen. Verstößt gegen von robbypeer.

    robbypeer schrieb am 24.02.2022 21:18:

    diverse journalistische Grundregeln: Herabsetzende Schmähkritik ist zu unterlassen.

    Dass so etwas veröffentlicht wird, ist ein Fall für den Presserat.

    Darüber hinaus natürlich auch ein Gesetzverstoß:

    Aus Wikipedia:
    Volksverhetzung

    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

    1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    Nur bellen ?

    Ob Deine Beschwerde zur Prüfung auch angenommen würde? Die Sitten in den Medien sind rau geworden.

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