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Avatar von Onkel_Stoffel
  • Onkel_Stoffel

840 Beiträge seit 30.05.2007

Was ist mit §312f BGB 🤔

https://dejure.org/gesetze/BGB/312f.html

Da man auf eine mündliche Abrede nicht widersprechen kann, es fehlt der vertragliche Inhalt dem zu widersprechen wäre, kann die Widerspruchsfrist erst nach Zugang der Vertragsunterlagen anlaufen.

Das was meistens übersehen wird, ist der Unterschied zwischen Vertragsschluss, und dem Anlaufen des Vertrages, der erst nach Erfüllung von §312f "vollständig" (dokumentiert) ist.

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  • Avatar von varadi
    • varadi

    142 Beiträge seit 17.04.2021

    Antwort auf Was ist mit §312f BGB 🤔 von Onkel_Stoffel.

    Das wird gleich bei Bestellung per Email geschickt. Oder per link auf einem Server hinterlegt, auf dem man sich erst registrieren und anmelden muss. Es reicht aus, die Unterlagen digital zur Verfügung zu stellen.

    Die Unterschrift auf Papier soll wahrscheinlich dazu dienen, dass man es buchstäblich in der Hand hat und sich nochmal anschauen kann und daran erinnert wird.

    Cold Calls sind sowieso verboten, juckt aber niemand.

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