Ansicht umschalten
Avatar von wolfdieter
  • wolfdieter

mehr als 1000 Beiträge seit 24.04.2005

Was mich ergrimmt:

Franco A. wird vermutlich eingelocht. Aber Merkel kommt straflos davon.

Bewerten
- +
  • Avatar von zonename
    • zonename

    mehr als 1000 Beiträge seit 06.08.2018

    Was klagst du ihr denn an? kwt

    Antwort auf Was mich ergrimmt: von wolfdieter.

    kwt

    Bewerten
    - +
  • Avatar von wolfdieter
    • wolfdieter

    mehr als 1000 Beiträge seit 24.04.2005

    Verletzung von …

    Antwort auf Was klagst du ihr denn an? kwt von zonename.

    Verletzung von

    GG Art. 16a (2) Satz 1 „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“

    GG Art. 20 (3) „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“

    Und warum sie straflos davon kommt: es müsste außer im Grundgesetz auch im Strafgesetzbuch aufgelistet sein. Ist aber nicht.

    Bewerten
    - +
  • Avatar von zonename
    • zonename

    mehr als 1000 Beiträge seit 06.08.2018

    Antwort auf Verletzung von … von wolfdieter.

    Tja, sie ist halt im großen Stil am whistleblowen, ist doch klar! ;-)

    Bewerten
    - +
  • Avatar von wolfdieter
    • wolfdieter

    mehr als 1000 Beiträge seit 24.04.2005

    Antwort auf Re: Verletzung von … von zonename.

    Ich kann nicht behaupten, deine Rede zu verstehen.

    Bewerten
    - +
Ansicht umschalten