Mit der Bezahlung des Grund und Bodens von Pommern, Schlesien, Posen und was sonst noch an Polen ging an ehemaligen deutschen Gebieten und Städten nach dem WW2.
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Antwort auf Die Reparationszahlungen können Sie dann ja verrechnen .... von /Rak.
Laut Abkommen von Teheran und Jalta, sollten nur die Gebiete östlich der Oder an Polen gehen und das betrifft nicht die Altstadt von Stettin und westliche Teile bis zur Oder, die Insel Wollin und Teile von Usedom und Swinemünde. Wenn man dafür Pacht nimmt für die Zeit nach dem 01.08.1945 sind alle Rechnungen getilgt!