Ansicht umschalten
Avatar von klopot
  • klopot

mehr als 1000 Beiträge seit 01.03.2007

Und wenn es gar nicht um Inkomtetenz geht?

Sondern um Mißbrauch richterlicher "KOMPETENZ"?

Bewerten
- +
  • Avatar von 1Hz
    • 1Hz

    mehr als 1000 Beiträge seit 27.09.2019

    Antwort auf Und wenn es gar nicht um Inkomtetenz geht? von klopot.

    Darum geht es ja auch. Die Frage ist, von welchem Richter. Und die ist beantwortet. Es lag noch nicht mal ein Anfangsverdacht für Rechtsbeugung vor.

    Bewerten
    - +
  • Avatar von teutolith
    • teutolith

    mehr als 1000 Beiträge seit 25.03.2014

    Antwort auf Re: Und wenn es gar nicht um Inkomtetenz geht? von 1Hz.

    1Hz schrieb am 05.07.2021 19:10:

    Es lag noch nicht mal ein Anfangsverdacht für Rechtsbeugung vor.

    Belege.

    Bewerten
    - +
  • Avatar von 1Hz
    • 1Hz

    mehr als 1000 Beiträge seit 27.09.2019

    Antwort auf Re: Und wenn es gar nicht um Inkomtetenz geht? von teutolith.

    Belege? Wofür? Beweislastumkehr?

    Alle vorgetragenen Verdächtigungen wären nicht geeignet, einen Beweis für eine Rechtsbeugung zu bilden, selbst, wenn sich jeder einzelne als wahr herausstellen würde.

    Ich habe das hier schon vielfach dargelegt. Sie dürfen gerne eine konkrete Behauptung, einen vermeintlichen Verdacht auf Rechtsbeugung, benennen, dann zeige ich Ihnen das.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.07.2021 20:18).

    Bewerten
    - +
  • Avatar von teutolith
    • teutolith

    mehr als 1000 Beiträge seit 25.03.2014

    Antwort auf Re: Und wenn es gar nicht um Inkomtetenz geht? von 1Hz.

    1Hz schrieb am 05.07.2021 20:18:

    Belege? Wofür? Beweislastumkehr?

    Belege dafür, daß es keinen Anfangsverdacht gab, wie oft denn nun noch. Wenn es nie einen Anfangsverdacht gab, waren die Durchsuchungen illegal, du behauptest damit, der Mann würde widerrechtlich verfolgt. Das mußt du belegen. Kannst du das? Nein, kannst du nicht, du hast mit der Sache überhaupt nichts zu tun.

    Alle vorgetragenen Verdächtigungen wären nicht geeignet, einen Beweis für eine Rechtsbeugung zu bilden, selbst, wenn sich jeder einzelne als wahr herausstellen würde.

    Das hast nicht du zu entscheiden, sondern der Richter, der die Haussuchung genehmigt oder ablehnt. Wie kommst du auf die Idee, daß du mehr über die Sache weißt als er?

    Ich habe das hier schon vielfach dargelegt. Sie dürfen gerne eine konkrete Behauptung, einen vermeintlichen Verdacht auf Rechtsbeugung, benennen, dann zeige ich Ihnen das.

    Du hast hier gar nichts dargelegt, du weißt gar nicht genug darüber, du hast nur deine Meinung geäußert. Das spielt sich alles zwischen den beteiligten Parteien ab. Von denen du keine bist. Ich muß hier gar nichts benennen, ich überlasse das denen, die was davon verstehen und deren Job es ist. Solltest du auch langsam mal versuchen.

    Bewerten
    - +
  • Avatar von 1Hz
    • 1Hz

    mehr als 1000 Beiträge seit 27.09.2019

    Antwort auf Re: Und wenn es gar nicht um Inkomtetenz geht? von teutolith.

    Belege dafür, daß es keinen Anfangsverdacht gab, wie oft denn nun noch. Wenn es nie einen Anfangsverdacht gab, waren die Durchsuchungen illegal, du behauptest damit, der Mann würde widerrechtlich verfolgt. Das mußt du belegen. Kannst du das? Nein, kannst du nicht, du hast mit der Sache überhaupt nichts zu tun.

    Das es keinen Anfangsverdacht gab, ergibt sich daraus, dass keiner der vorgebrachten Verdachtsmomente geeignet gewesen wäre, eine Rechtsbeugung nachzuweisen.

    Damit waren die Verdächtigungen von Anfang an unbegründet, und damit auch alle darauf aufbauenden Handlungen unbegründet und damit rechtswidrig.

    Das hast nicht du zu entscheiden, sondern der Richter, der die Haussuchung genehmigt oder ablehnt. Wie kommst du auf die Idee, daß du mehr über die Sache weißt als er?

    Natürlich habe ich das nicht zu entscheiden. Aber es steht mir zu, mir eine Meinung zu bilden. Und diese ist begründet. Ich bin in juristischen Fragen auch kompetent. Mindestens so kompetent wie der Richter. Aber, ja, eine Meinung bilden kann ich mir nur auf der Grundlage dessen, was mir vorliegt. Und diese Grundlage ist eindeutig. Nichts davon ist geeignet, auch dann nicht, wenn es wahr wäre, eine Rechtsbeugung nachzuweisen. Das habe ich hier auch im Detail schon vielfach aufgezeigt. Nennen Sie einen Verdacht, und ich zeige Ihnen das.

    Wie kommen Sie eigentlich auf die Idee, dass Sie mehr wissen als der Richter vom Familiengericht? Und wie kommen Sie auf das dünne Eis, mir vorwerfen zu können, was Sie selber tun?

    Du hast hier gar nichts dargelegt, du weißt gar nicht genug darüber, du hast nur deine Meinung geäußert. Das spielt sich alles zwischen den beteiligten Parteien ab. Von denen du keine bist. Ich muß hier gar nichts benennen, ich überlasse das denen, die was davon verstehen und deren Job es ist. Solltest du auch langsam mal versuchen.

    Doch, habe ich, können Sie nachlesen. Gibt hier ganz viele Beiträge, wo ich das getan habe.

    Und wenn Sie nicht behaupten, der Richter habe Rechtsbeugung begangen, dann stimmt das, dann müssen Sie gar nichts. Wenn Sie das behaupten, dann müssen Sie das aber begründen.

    Also noch mal: nennen Sie einen Verdacht, und ich zeige Ihnen, dass dieser nicht geeignet ist, eine Rechtsbeugung zu begründen, auch dann nicht, wenn er wahr wäre.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.07.2021 21:51).

    Bewerten
    - +
  • Avatar von teutolith
    • teutolith

    mehr als 1000 Beiträge seit 25.03.2014

    Antwort auf Re: Und wenn es gar nicht um Inkomtetenz geht? von 1Hz.

    1Hz schrieb am 05.07.2021 21:50:

    Das es keinen Anfangsverdacht gab, ergibt sich daraus, dass keiner der vorgebrachten Verdachtsmomente geeignet gewesen wäre, eine Rechtsbeugung nachzuweisen.

    Sagst du. Das ist hier ja wie Groundhog Day.

    Natürlich habe ich das nicht zu entscheiden. Aber es steht mir zu, mir eine Meinung zu bilden. Und diese ist begründet. Ich bin in juristischen Fragen auch kompetent. Mindestens so kompetent wie der Richter.

    Ah ja.

    Aber, ja, eine Meinung bilden kann ich mir nur auf der Grundlage dessen, was mir vorliegt.

    Und das reicht nicht aus. Wenn der Ermitllungsrichter alle Sachverhalte bis ins Detail kennt, du dagegen kennst nur den (ziemlich schlagseitigen) Artikel, und der Richter kommt zu einem anderen Ergebnis als du, wer liegt höchstwahrscheinlich richtig und wer nicht?

    Und diese Grundlage ist eindeutig. Nichts davon ist geeignet, auch dann nicht, wenn es wahr wäre, eine Rechtsbeugung nachzuweisen. Das habe ich hier auch im Detail schon vielfach aufgezeigt. Nennen Sie einen Verdacht, und ich zeige Ihnen das.

    Nein, hast du nicht. Du wiederholst hier nur wie eine gesprungene Schallplatte deine Meinung. Und ich muß gar nichts nachweisen, das ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Die hat es geschafft, den Richter zu überzeugen, vielleicht findest du dich damit ja langsam einfach mal ab.

    Wie kommen Sie eigentlich auf die Idee, dass Sie mehr wissen als der Richter vom Familiengericht? Und wie kommen Sie auf das dünne Eis, mir vorwerfen zu können, was Sie selber tun?

    Ich habe mit der Sache nichts zu tun. Genausowenig wie du. Es sind der Staatsanwalt, der das Verfahren betreibt, und der Richter, der die Durchsuchung genehmigt hat, die mehr wissen. Ich gehe natürlich bis zum Beweis des Gegenteils davon aus, daß die sich an die Regeln halten.

    Bewerten
    - +
  • Avatar von 1Hz
    • 1Hz

    mehr als 1000 Beiträge seit 27.09.2019

    Antwort auf Re: Und wenn es gar nicht um Inkomtetenz geht? von teutolith.

    Wenn Sie sich keine Meinung bilden wollen, ist das ja OK.

    Ich habe den Artikel gelesen und dann die Kommentare. In den Kommentaren wurde alles mögliche behauptet, weswegen das angeblich eine Rechtsbeugung gewesen sein soll.

    Das habe ich alles widerlegt. Die dabei hervorgeholten Argumente waren ja diejenigen, die von der Staatsanwaltschaft angegeben wurde. Davon war aber keines geeignet, einen Anfangsverdacht für eine Rechtsbeugung zu bilden. Denn auch wenn alle zusammen stimmten und sich beweisen ließen, ergäbe das keinen Beweis für eine Rechtsbeugung.

    Also hat die Staatsanwaltschaft offenbar nichts in der Hand. Und der Untersuchungsrichter auch nicht.

    Die Staatsanwaltschaft hat ja auch mittlerweile erklärt, dass sich der Verdacht nicht bestätigt. Das wäre ja zunächst einmal auch kein Problem. Wenn ein begründeter Anfangsverdacht vorliegt und sich aber dann bei Untersuchung nicht bestätigt, ist das OK. Das ist ein rechtmäßiger Vorgang.

    Das Problem hier aber ist, dass alle vorgebrachten Verdächtigungen von Anfang an gar nicht geeignet gewesen wären, eine Rechtsbeugung nachzuweisen, auch dann nicht, wenn sie alle hätten bewiesen werden können.

    Das ist der Punkt.

    Daher war die gesamte Untersuchung nach bestehendem Kenntnisstand rechtswidrig.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.07.2021 22:47).

    Bewerten
    - +
  • Avatar von Istesnichtwunderbar
    • Istesnichtwunderbar

    mehr als 1000 Beiträge seit 02.06.2019

    Hallo 1Hz

    Antwort auf Re: Und wenn es gar nicht um Inkomtetenz geht? von 1Hz.

    Sich mit bezahlten Influenzern zu streiten , hat keinen Zweck.
    Diese Jungs werden hier und in anderen Foren eingesetzt und bezahlt, damit unsere Coronaregierung hier und bei anderen Themen , nicht die Meinungshoheit verliert und wir Foristen uns gegenseitig an die Hälse gehen. Das lenkt gern vom eigentlichen Thema der Rechtsbeugung oder des Betruges ab , welche wir gerade mal wieder erleben. Diesmal in einem , seit 1945 nie da gewesenem , ungeheurem Format . Denn mit der üblen Beschädigung der Grundrechte , gehen wir in eine neue Phase des Demokratieabbaus , welche wie wir sehen , sich auch durch Einschüchterung der Justiz , faktisch zu erkennen gibt .

    Bewerten
    - +
Ansicht umschalten