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  • teutolith

mehr als 1000 Beiträge seit 25.03.2014

Legitimität

"Dann spätestens müsste in diesem Fall die Frage nach der Legitimität der staatlichen Maßnahmen im Verhältnis zum gesellschaftlichen Nutzen diskutiert werden."

Interessanter Gedanke. Die staatlichen Maßnahmen (hier die Durchsuchungen) sind nur legitim, wenn sich herausstellt, daß sie einen gewissen "gesellschaftlichen Nutzen" haben? Wie soll der denn aussehen? Sind alle Durchsuchungen, die nicht genug Nützliches ergeben, damit im Nachhinein illegal?

Also für mich ist der Nutzen bereits gegeben: Mein (nicht sehr großes) Vertrauen in den Rechtsstaat wurde wenigstens nicht noch weiter erschüttert. Auch Richter können nicht tun und lassen, was sie wollen, die Gesetze gelten auch für sie.

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    Antwort auf Legitimität von teutolith.

    Mit den Maßnahmen gehen weitreichende Grundrechtseinschränkungen einher. Hausdurchsuchungen bei vielen Leuten, Durchbrechung der ärztlichen Schweigepflicht, Offenbarung intimster Details, etc.

    Das benötigt eine entsprechende Begründung.

    Von der vorgetragenen Gründen ist aber kein einziger geeignet, einen Anfangsverdacht zu bilden. Denn selbst, wenn alle Vermutungen stimmten, wäre das keine Rechtsbeugung.

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    Antwort auf Re: Legitimität von 1Hz.

    Bist du hier auf einem Kreuzzug? Nichts davon war die Frage. Die Diskussion hatten wir doch unten schon bis zum Überdruß.

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    mehr als 1000 Beiträge seit 27.09.2019

    Antwort auf Re: Legitimität von teutolith.

    Der Nutzen ist für Sie also gegeben, wenn ohne hinreichenden Grund, ohne Verdachtsmomente, weitreichende Grundrechtseinschränkungen gegen Unschuldige Bürger und Amtspersonen durchgeführt werden? Das gibt Ihnen Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit?

    Wow. Interessant. Es gab da eine Zeit, da hätte man das genauso gesehen. Aber wie Gandhi schon meinte: Die Geschichte lehrt die Menschen, dass die Geschichte die Menschen nichts lehrt.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.07.2021 21:23).

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    Antwort auf Re: Legitimität von 1Hz.

    1Hz schrieb am 05.07.2021 21:21:

    Der Nutzen ist für Sie also gegeben, wenn ohne hinreichenden Grund, ohne Verdachtsmomente, weitreichende Grundrechtseinschränkungen gegen Unschuldige Bürger und Amtspersonen durchgeführt werden? Das gibt Ihnen Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit?

    Du hast überhaupt nicht verstanden, worum es geht. Ich halte die ganze Idee, daß es einen "gesellschaftlichen Nutzen" geben muß, der sich auch noch daran bemißt, wie erfolgreich die Durchsuchung war, für gefährlichen, halbgaren Unfug. Damit wären Durchsuchungen, bei denen man nicht schon vorher mit absoluter Sicherheit weiß, was man findet, immer in Gefahr, im Nachhinein nicht mehr legitim gewesen zu sein. Ein hinreichender Verdacht würde dann eben nicht mehr genügen.

    Wow. Interessant. Es gab da eine Zeit, da hätte man das genauso gesehen. Aber wie Gandhi schon meinte: Die Geschichte lehrt die Menschen, dass die Geschichte die Menschen nichts lehrt.

    Nazikeule much?

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    Antwort auf Re: Legitimität von teutolith.

    Das ist doch nicht richtig. Es muss ja möglich sein, Strafverfolgung zu betreiben. Das hat einen gesellschaftlichen Nutzen. Da damit aber auch Probleme einhergehen, auch ein potentieller gesellschaftlicher Schaden, braucht es gute Gründe. Ein solcher Grund ist ein konkreter Anfangsverdacht. Liegt der vor, ergibt sich ein Nutzen für die Gesellschaft auch dann, wenn er sich im weiteren Verlauf der Untersuchung nicht erhärtet. Denn ein berechtigter Verdacht wurde ggf. ausgeräumt.

    Wovon wollen Sie das denn sonst abhängig machen? Willkür?

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.07.2021 21:55).

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    Antwort auf Re: Legitimität von 1Hz.

    Ich bin natürlich der Meinung, daß ein Verdacht ausreichend begründet werden muß, um so eine drastische Maßnahme zu rechtfertigen. Der "gesellschaftliche Nutzen" ist aber ein viel zu schwammiges Konzept, so könnte man zB auch begründen, warum man eine eigentlich angezeigte Durchsuchung nicht durchführt: Der Verdächtige ist ein großer Arbeitgeber, wenn die Firma durch das Verfahren untergeht, ist das "gesellschaftlich" mehr Schaden als Nutzen. Das wäre genau die Willkür, die du befürchtest, Politiker, "Leistungsträger" usw stünden über dem Gesetz, da sie ja ach so "systemrelevant" sind.

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    Antwort auf Re: Legitimität von teutolith.

    Ja, gut. Da muss man aber die Kirche im Dorf lassen. Der Artikel ist keine wissenschaftliche alles umfassende Abhandlung. Er hat nur eingebracht, dass eine solche Maßnahme eine Begründung im positiven Sinne für die Gesellschaft braucht.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.07.2021 22:16).

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