"Dann spätestens müsste in diesem Fall die Frage nach der Legitimität der staatlichen Maßnahmen im Verhältnis zum gesellschaftlichen Nutzen diskutiert werden."
Interessanter Gedanke. Die staatlichen Maßnahmen (hier die Durchsuchungen) sind nur legitim, wenn sich herausstellt, daß sie einen gewissen "gesellschaftlichen Nutzen" haben? Wie soll der denn aussehen? Sind alle Durchsuchungen, die nicht genug Nützliches ergeben, damit im Nachhinein illegal?
Also für mich ist der Nutzen bereits gegeben: Mein (nicht sehr großes) Vertrauen in den Rechtsstaat wurde wenigstens nicht noch weiter erschüttert. Auch Richter können nicht tun und lassen, was sie wollen, die Gesetze gelten auch für sie.