Begeben wir uns in das Jahr 2015. Eine Familie, die Eltern leiden unter Mysophobie und zwingen ihre Kinder permanent Masken zu tragen, Abstand zu halten und Desinfektionsmittel zu nutzen. Auch in der Schule, auch im Unterricht.
Das würde auffallen. Es würde mit dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung der Vorgang untersucht, die Eltern würden sich unwillig und/oder unfähig zeigen, ihr Verhalten zu ändern.
Es käme zu einem Gerichtsverfahren. Ein gerichtspsychlogisches Gutachten würde erstellt.
Ich behaupte, das stünde so ziemlich das Gleiche drin, wie in jetzigen strittigen Gutachten.