Antwort auf Re: Naja in den Umfragen 4+ % für FW von GordonHannes.
Ich kannte die gar nicht
You are not alone
Hat mir auch nix gesagt ;-)
Antwort auf Re: Naja in den Umfragen 4+ % für FW von GordonHannes.
Ich kannte die gar nicht
You are not alone
Hat mir auch nix gesagt ;-)
Antwort auf Re: Naja in den Umfragen 4+ % für FW von DFM.
DFM schrieb am 06.09.2023 10:55:
Menschenverachtende Nazirethorik ist in jedem Fall strafbar in diesem Fall verjährt.
Rechtsgeschichte- auch wichtig:
[1. Januar 1975–1. Dezember 1994]
§ 130. 2Volksverhetzung. 3[1] Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt,
2. zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
3. sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 4[2] (weggefallen)
Im Übrigen gehört der § eh weg - heute mehr als früher.
Antwort auf Re: Naja in den Umfragen 4+ % für FW von GordonHannes.
ich bin überzeugt dass sie denken...und ich bin auch überzeugt daß sie nicht im Auftrage von Aktion Mensch hier sind.
Im Rahmen einer Diskussion wäre es trotzdem schön wenn sie bei dem von Ihnen gewählten Thema bleiben könnten... können Sie nicht. Da habe ich zu viel Zutrauen in Ihre Fähigkeiten gehabt. Diese Einschätzung haben sie erfolgreich korrigiert...
Antwort auf "nulla poena sine lege" von Suk-ram.
Rechtsgeschichte- auch wichtig:
Der Quote zeigt die Version gültig bis 1994? Danke dafür ich war mir der Verschärfung in 1994 nicht bewußt. Nach meinem Verständnis enthält das Flugblatt Passage die durchaus aus damaliger Sicht als strafbar angesehen werden können.
Für mich war das aber für die Bewertung nicht relevant, da in jedem Falle verjährt und nicht alles was nicht strafbar ist qualifiziert für höhere Ämter.
Im Übrigen gehört der § eh weg - heute mehr als früher.
Ich sehe das als Deine Meinungsäußerung...
Antwort auf Re: Naja in den Umfragen 4+ % für FW von wass_solls.
das '"muß endlich vorbei sein" Geschwafel' bezog sich auf den Topic starter.
Auch wenn ich persönlich keine Gründe finden kann die FWs zu wählen (und Aiwanger wäre für mich ein Grund diese Partei nicht zu wählen) bin ich weit davon entfernt ihre Wahlentscheidung in welche Richtung auch immer zu beeinflussen.
Antwort auf Re: "nulla poena sine lege" von DFM.
DFM schrieb am 06.09.2023 15:35:
Im Übrigen gehört der § eh weg - heute mehr als früher.
Ich sehe das als Deine Meinungsäußerung...
NOCH darf man das; künftig läuft sowas vermutlich unter "Hassverbrechen".
Antwort auf "nulla poena sine lege" von Suk-ram.
Insofern ist auch die angebliche Drohung der Schulleitung mit der Polizei gegenüber dem 16-jährigen Aiwanger fragwürdig.
Antwort auf In der Tat von Suk-ram.
NOCH darf man das; künftig läuft sowas vermutlich unter "Hassverbrechen".
Nee
Antwort auf Re: "nulla poena sine lege" von wass_solls.
ich kenne die Drohung nicht, weiß aber auch nicht was daran fragwürdig sein soll. der angeführte Gesetzes text war zu dem Zeitpunkt in Kraft, wurde 1994 verschärft.