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  • Systemverwalter

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steht so eine Äusserung noch auf dem Boden des GG?

"Es geht auch um verbale und mentale Grenzverschiebung"

Das finde ich offen gesagt etwas bedenklich.
Denn bislang definiert das StGB bisheriger Fassung die Grenze.
Man stellt sich die Frage, was nicht mehr gesagt oder kritisiert werden soll?
Die aktuelle Asylpolitik? Die Habecksche Wirtschafts- und GEG-Politik? Letzteres wäre unerhört.

Mentale Grenzverschiebung klingt für mich ausserdem nach einem Euphemismus für Einschüchterung.

Kritik kam auch von Wolfgang Kubicki:

https://www.cicero.de/innenpolitik/wolfgang-kubicki-wir-brauchen-kein-demokratiefordergesetz-sondern-eine-demokratische-politik

Kritiker wie Roland Tichy behaupten gar, Frau Faeser plane eine Verfolgung aller Kritik an der Politik der Ampel oder der Grünen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (22.02.2024 01:11).

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    Antwort auf steht so eine Äusserung noch auf dem Boden des GG? von Systemverwalter.

    Systemverwalter schrieb am 22.02.2024 01:07:

    "Es geht auch um verbale und mentale Grenzverschiebung"

    Das finde ich offen gesagt etwas bedenklich.
    Denn bislang definiert das StGB bisheriger Fassung die Grenze.

    Das StGB definiert die Grenze, hinter der die Polizei aktiv wird.

    Die Gesinnungsschnüffelei des VS fand schon immer weit davor statt.

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    545 Beiträge seit 15.09.2023

    Antwort auf steht so eine Äusserung noch auf dem Boden des GG? von Systemverwalter.

    Systemverwalter schrieb am 22.02.2024 01:07:

    Kritiker wie Roland Tichy behaupten gar, Frau Faeser plane eine Verfolgung aller Kritik an der Politik der Ampel oder der Grünen.

    Frau Faeser ist in der SPD und die verbietet Kritik an den Grünen, wo gerade doch gerade etliche SPDler, inkl. Scholz, mehr oder weniger Amok gegen die Grünen laufen? Merkt ihr eigentlich gar nichts mehr? Sorry, da sagt doch der gesunde Menschenverstand, dass das nicht stimmen kann. Glaubst du dem Tichy echt alles? Wie naiv und ehrlich gesagt: heuchlerisch.

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    Antwort auf Re: steht so eine Äusserung noch auf dem Boden des GG? von schwachstromtechnik.

    Das habe ich scheinbar mal erlebt: einmal nach einem Artikel hier Büssows Internetzensur verfassungsrechtlich in einer privaten Mail kritisiert, der Enpfänger schickte sie an B., wie dessen Antwort zeigte, der natürlich alles bestritt und schon bekam ich eine höchst suspekte Zuschrift aus dem angeblichen Militaria-Unterschriftensammlerbereich im Nachbarbundesland, wo die Zensur damals befürwortenden Jugendschutz.net ansässig sind.
    Ist sowas Sinn eines Verfassungsschutzes, Kritiker verfassungswidriger Politikerideen auszuforschen?

    3 Jahre später kam das MPI für Int. Strafrecht zur gleichen Schlussfolgerung zur Unvereinbarkeit von Filterpilot und Art. 10 GG.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (23.02.2024 00:37).

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