Systemverwalter schrieb am 22.02.2024 01:07:
"Es geht auch um verbale und mentale Grenzverschiebung"
Das finde ich offen gesagt etwas bedenklich.
Denn bislang definiert das StGB bisheriger Fassung die Grenze.
Das StGB definiert die Grenze, hinter der die Polizei aktiv wird.
Die Gesinnungsschnüffelei des VS fand schon immer weit davor statt.