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Avatar von jungspund
  • jungspund

mehr als 1000 Beiträge seit 19.08.2002

Re: Bundesrecht bricht Landesrecht

dadadadada 3 Beiträge seit 09.02.2022

"Welcome back" ist wohl passender als "Herzlich willkommen"

Und gleich einen ganz große Belobigung in der Disziplin "GG nur schwenken, nicht lesen" erworben.
Es sind 2 Artikel, 87a und 91. Anwendbar, wenn die "Spaziergänger" sich militärisch bewaffnen und Polizeikräfte nicht mehr ausreichen.

Die Änderungen des InfSG von 2020 ermächtigen den Bund hingegen schon, den Ländern Regulierungen vorzuschreiben, von denen diese nur unter Bedingungen abweichen können. Allerdings ermächtigt das InfSG nicht zum "Einsatz der BW im Inneren." Ausser zum Zivilschutz, aber das ist wieder ein anderes Gesetz. Das kenne ich jetzt nicht, aber Hilfe bei Hochwasser und Waldbrand nimmt auch der größte Querulant gerne.

Einfach mal nachlesen vor dem Shitposten. Dann hagelt es weniger Sperrungen und "Grün". Beides ist empfehlenswert.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.02.2022 19:25).

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  1. - dadadadada -60 Bundesrecht bricht Landesrecht
    1. kid1212 50 Nur sind die Gesundheitsämter
      1. Der Qoheleth   Re: Nur sind die Gesundheitsämter
        1. unbekannter Benutzer 60 Re: Nur sind die Gesundheitsämter
          1. jungspund -40 Re: Nur sind die Gesundheitsämter
          2. Der Qoheleth 40 Re: Nur sind die Gesundheitsämter
            1. jungspund -70 Häh? Ich dachte, die sind privatisiert?
            2. Kevinagent   Re: Nur sind die Gesundheitsämter
    2. Kurvenwolf 70 Umsetzung stürzt Bundesrecht
    3. jungspund -50 Re: Bundesrecht bricht Landesrecht
    4. besserhoch3 40 Re: Bundesrecht bricht Landesrecht
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