.. folgendes auf FB:
„Es war immer das verfassungsrechtlich begründete Ziel der Corona-Maßnahmen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Es ist schon aus rechtlichen Erwägungen mindestens zweifelhaft, zu einem Zeitpunkt, an dem dieser Überlastungszustand offensichtlich nicht mehr droht, das politische Ziel plötzlich zu ändern.“
Die dann folgende Aussage wurde bisher als rächte VT verleumdet:
„Wer die Begründung für massive Grundrechtseinschränkungen nach eigenem Gutdünken einfach zu ändern meint, der muss sich die Frage stellen lassen, ob er keinen Normalzustand, sondern einen langanhaltenden Notstand will.“
Und in der Tat, diese Frage muss immer öfter und immer lauter gestellt werden!
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.02.2022 17:25).