Es gibt bei Mord keine Höchststrafe, sondern exakt nur eine!
"Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft." §211 Abs, 1 StGB
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__211.html
Wer so einen einfachen Satz nicht versteht und "auslegen" kann, der sollte zu Rechtsthemen schweigen - auch und gerade als Journalist.
"Ja, aber nach 15 Jahren..." Nix da. Frühestens nach 15 Jahren kann überprüft werden, ob die Strafe ausgesetzt wird. "Aussetzen" ist ungleich "Aufheben". Sollte sich der betreffende Mensch binnen der 15 Jahre erheblich gewandelt haben - was gerüchteweise vorkommen soll - dann bekommt er eine zweite Chance ein gemeinschaftskompatibles Leben zu führen. Scheitert er bei dem Versuch, ist er wieder weg. Davon zu unterscheiden ist die Begnadigung durch den Bundespräsidenten, die dann tatsächlich eine Straffreistellung ist. Dieser Fall tritt selten ein und mir ist augenblicklich kein Beispiel für einen Mörder bekannt.
Wer hier lamentiert, daß Stephan Ernst 2036 im Alter von 63 Jahren munter aus dem Gefängnistor marschiert, der muß sich fragen lassen, welchen Teil des folgenden Satzes er nicht verstanden hat:
Das Gericht stellte im Fall Ernst auch die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren deutlich erschwert.
"Deutlich erschwert" bedeutet "so gut wie unmöglich". Oder anders gesagt, damit wird eine Haftüberprügung nach 15 Jahren wahrscheinlich nicht vorgenommen und wenn doch, dann hat sie wenig Ausicht auf Erfolg im Sinne des Strafgefangenen.
trainspotter