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  • Goerlitzer

mehr als 1000 Beiträge seit 30.11.2007

Von Ermittlungsanfang bis zum Urteil hat man die Einzeltäterversion durchgezogen

Dabei sprach nicht nur vom möglichen Tathergang auf Lübckes Terrasse her vieles für zwei Täter. Die Dorfbewohner hatten auch zwei unbekannte Fahrzeuge nach der Tatzeit aus dem Ort fahren sehen. Und H. wurde keineswegs nur von Ernst der Mittäterschaft beschuldigt, sondern auch von seiner Ex-Freundin.

Das interessierte das Gericht wenig. Selbst die von der Bundesanwaltschaft aus Verlegenheit konstruierte "psychologische Beihilfe" spielte keine Rolle. Ziel war es offenbar von Anfang an, Markus H. vom Verdacht der Beihilfe oder gar Mittäterschaft zu entlasten. Es blieb eine merkwürdige Bewährungsstrafe wegen unerlaubter Manipulationen an einer Schusswaffe. Warum H. aber überhaupt einen Waffenschein hatte, obwohl seine Verbindungen zu rechtsextremistischen Kreisen aktenkundig waren, wurde nie aufgeklärt. Selbst die Frankfurter Rundschau kam im Mai letzten Jahres zu dem Urteil, dass bei H. eine Tätigkeit für den Inlandsgeheimdienst, der sich bekanntlich ironischerweise Verfassungsschutz nennt, nicht auszuschliessen ist.

Es bleibt die Hoffnung, dass die Familie Lübcke als Nebenkläger gegen das Urteil für H. in die Revision geht. Vom Revisionsverfahren sollte man sich nicht viel versprechen, aber immerhin könnte das die Diskussion über Deutschlands Geheimdienste und den Rechtsextremismus etwas beleben.

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  • Avatar von andre.hellas
    • andre.hellas

    956 Beiträge seit 13.04.2018

    So lange die Revision in Hessen stattfindet hat es keinen Sinn...

    Antwort auf Von Ermittlungsanfang bis zum Urteil hat man die Einzeltäterversion durchgezogen von Goerlitzer.

    es scheint das in Hessen ein Netzwerk aus Politik, VS und rechtem Sektor besteht. Die haben bisher alles geglättet inkl. der von dir beschriebenen Einzeltätertheorie.

    Einzeltäter hat ja Tradition in Deutschland!

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  • Avatar von Waldgeist
    • Waldgeist

    mehr als 1000 Beiträge seit 09.03.2000

    Re: Von Ermittlungsanfang bis zum Urteil hat man die Einzeltäterversion durchgez

    Antwort auf Von Ermittlungsanfang bis zum Urteil hat man die Einzeltäterversion durchgezogen von Goerlitzer.

    Ich dachte immer, besonders Thüringen sei dafür anfällig? Stichwort NSU.

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  • Avatar von kulinux
    • kulinux

    mehr als 1000 Beiträge seit 29.01.2001

    Re: Von Ermittlungsanfang bis zum Urteil hat man die Einzeltäterversion durchgez

    Antwort auf Von Ermittlungsanfang bis zum Urteil hat man die Einzeltäterversion durchgezogen von Goerlitzer.

    Goerlitzer schrieb am 28.01.2021 17:11:

    … Inlandsgeheimdienst, der sich bekanntlich ironischerweise Verfassungsschutz nennt,…

    Wieso "ironischerweise"?

    Ein Verfassungsschutz schützt die Verfassung.
    Deutschland hat nur ein Grundgesetz – und das "verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." (Art. 146 GG).
    D.h., der Verfassungsschutz hat nichts, was er schützen könnte … und muss sich halt solange doch irgendwie die Zeit vertreiben, z.B. schon mal üben, wie man (zukünftig) "Verfassungsgegner" aus dem Weg räumt oder wie man "Inoffizielle Mitarbeiter" anwirbt, auf Treue testet und im Schusswaffengebrauch trainiert.
    Also nix Ironie. Alles im Rahmen des … Unzulässigen.
    Aber heh, wann hätte DAS schon jemals einen Geheimdienst gestört?

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  • Avatar von trainspotter (1)
    • trainspotter (1)

    mehr als 1000 Beiträge seit 16.02.2018

    Der BGH sitzt in Karlsruhe. kwT

    Antwort auf So lange die Revision in Hessen stattfindet hat es keinen Sinn... von andre.hellas.

    trainspotter

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  • Avatar von GrenSo
    • GrenSo

    mehr als 1000 Beiträge seit 26.09.2015

    Antwort auf Re: Von Ermittlungsanfang bis zum Urteil hat man die Einzeltäterversion durchgez von kulinux.

    kulinux schrieb am 28.01.2021 19:39:

    Ein Verfassungsschutz schützt die Verfassung.
    Deutschland hat nur ein Grundgesetz – und das "verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." (Art. 146 GG).

    Für die, die es noch immer nicht verstanden haben, unser Grundgesetzt in Deutschland IST unsere Verfassung. Und dabei ist es egal, ob man es Grundgesetzt, Verfassung oder sonst wie nennt. Verfassung bleibt Verfassung.
    Und warum Art. 146 GG in der Form nicht umgesetzt wurde kann jeder nachlesen, der des Lesens mächtig ist.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (29.01.2021 08:40).

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  • Avatar von xege
    • xege

    mehr als 1000 Beiträge seit 09.01.2007

    Antwort auf Re: Von Ermittlungsanfang bis zum Urteil hat man die Einzeltäterversion durchgez von GrenSo.

    Wenn es so wäre, wie Du sagst, welchen Zweck hat dann Art. 146 GG? Die hatten einfach noch Platz auf dem Papier und haben sich in einer lustigen Runde hingesetzt und sich gefragt: "Welche Scherzparagraphen bauen wir denn da noch ein, damit unsere Enkel sich später mal den Kopf zerbrechen können?"

    Genau so wird es dann wohl Deiner Meinung nach zugegangen sein ...

    Du kannst nichts für Deine Dummheit, aber jeder Politiker, der diese Art von Argumentation aufrechterhält, sollte m. E. keine Verantwortung für unser Land tragen dürfen.

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  • Avatar von kulinux
    • kulinux

    mehr als 1000 Beiträge seit 29.01.2001

    Antwort auf Re: Von Ermittlungsanfang bis zum Urteil hat man die Einzeltäterversion durchgez von GrenSo.

    GrenSo schrieb am 29.01.2021 08:37:

    kulinux schrieb am 28.01.2021 19:39:

    Ein Verfassungsschutz schützt die Verfassung.
    Deutschland hat nur ein Grundgesetz – und das "verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." (Art. 146 GG).

    Für die, die es noch immer nicht verstanden haben, unser Grundgesetzt in Deutschland IST unsere Verfassung. Und dabei ist es egal, ob man es Grundgesetzt, Verfassung oder sonst wie nennt. Verfassung bleibt Verfassung.
    Und warum Art. 146 GG in der Form nicht umgesetzt wurde kann jeder nachlesen, der des Lesens mächtig ist.

    Du meinst also, Art. 146 sollte eigentlich richtig lauten:

    "Diese Verfassung, die nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert ihre Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

    Richtig so?

    Aber selbst dann scheint es noch zwei Sorten von "Verfassungen" zu geben: Eine, die gerade gilt und eine (offensichtlich höher zu bewertende), "die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Dass dies für die aktuelle "Verfassung" NICHT gilt, wirst ja wohl auch Du selbst nicht abstreiten wollen bzw. können, oder? Wenn doch: Wie?

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