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  • Artur_B

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Och ja

man findet in Ernsts Keller ein Messer mit der DNA des Opfers. Er kann aber nicht der Täter sein, denn das Messer wurde laut Quittung erst später gekauft. Und da war dann, aus welchem Grund auch immer, diese DNA dran. Oberster Grundsatz der deutschen Justiz, wie immer: der Nazi bleibt straffrei.

Jetzt aber hat er einen Regierungsrat ermordet. Da muss nun exemplarische Härte gezeigt werden. Lebenslang!

Nicht aber für Hartmann, den Mitangeklagten. Das dürfte das erste Mal sein, dass ein unmittelbar Mitwirkender an einem Mord nur Bewährung bekommt. Was wir auch nur wissen, weil Familie Lübcke hier beharrlich nachgefragt hat.

Um Hartmann herum ist so gut wie nicht ermittelt worden. Ein Hinweis darauf, dass da sehr interessante Dinge zu finden wären. Er saß die ganze Zeit nur da und grinste. Im Vertrauen auf den obersten Grundsatz und wissend, dass ihm nichts passiert.

Er hatte recht.

Gruß Artur

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    • DAUerlutscher

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    Antwort auf Och ja von Artur_B.

    Artur_B schrieb am 28.01.2021 17:54:

    Nicht aber für Hartmann, den Mitangeklagten. Das dürfte das erste Mal sein, dass ein unmittelbar Mitwirkender an einem Mord nur Bewährung bekommt.

    Ich weiss garnicht, was Du hast.
    Immerhin darf er jetzt eineinhalb Jahre lang an keinem Mord mitwirken,
    bei dem eine Waffe benutzt wird.
    - Und 18 Monate können lang sein !

    Gruss,
    d.

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    Antwort auf Och ja von Artur_B.

    Artur_B schrieb am 28.01.2021 17:54:

    man findet in Ernsts Keller ein Messer mit der DNA des Opfers. Er kann aber nicht der Täter sein, denn das Messer wurde laut Quittung erst später gekauft. Und da war dann, aus welchem Grund auch immer, diese DNA dran. Oberster Grundsatz der deutschen Justiz, wie immer: der Nazi bleibt straffrei.

    Eben: Warum war an dem Messer die DNA des Opfers? Wenn Du damit sagen willst, daß die Ermittlungsbemühungen aller Beteiligten zu wünschen übrig lassen, dann teile ich Deine Meinung. Das führt aber zu dem Kenntnisstand den wir und das Gericht derzeit haben und dieser Kenntnisstand lässt Zweifel an der Täterschaft von Ernst zu. Dann gilt der oberste Grundsatz der deutschen Justiz: In dubio pro reo. Das schmerzt in diesem Fall, aber wenn man Grundsätze nicht akzeptiert, weil sie einem in einem konkreten Fall nicht schmecken, dann kann man das mit der Rechtsstaatlichkeit gleich ganz sein lassen und wieder das Recht des Stärkeren einführen.
    Mit meinen Worten: Lieber einen Schuldigen laufen lassen, als einen Unschuldigen bestrafen.

    Stephan Ernst hat nichts von dem Freispruch in dieser Sache - es ist da also wenig verloren.
    Für Achmed tut es mir leid, daß die Strafverfolgungsbehörden wohl schlampig gearbeitet haben, so etwas hängt einem nach und kann einen aus der Bahn werfen. Hoffentlich ist er stark genug, mit dieser Mißachtung seiner Person leben zu können.

    Gruß trainspotter

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    Was soll das?

    Antwort auf Re: Och ja von DAUerlutscher.

    DAUerlutscher schrieb am 28.01.2021 18:13:

    Nicht aber für Hartmann, den Mitangeklagten. Das dürfte das erste Mal sein, dass ein unmittelbar Mitwirkender an einem Mord nur Bewährung bekommt.

    Ich weiss garnicht, was Du hast.
    Immerhin darf er jetzt eineinhalb Jahre lang an keinem Mord mitwirken,
    bei dem eine Waffe benutzt wird.
    - Und 18 Monate können lang sein !

    Hartmann, wie jeder andere auch, darf niemals nie an einem Mord mitwirken - egal ob mit oder ohne Waffe.

    Und wie kommst Du auf 18 Monate? Seine Strafe beträgt soviel. Die wird zur Bewährung nach §56a StGB ausgesetzt. Dabei wird eine Bewährungszeit festgelegt, die zwischen zwei und fünf Jahren beträgt (ebd.). Es ist typische Schlamperei im Journalismus nicht zu berichten wie lang diese Bewährungszeit in dem Urteil festgelegt wurde. Denn erst daraus kann man wirklich ersehen, wie das Gericht die Tat bewertet.

    trainspotter

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.01.2021 20:54).

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    Antwort auf Och ja von Artur_B.

    Artur_B schrieb am 28.01.2021 17:54:

    man findet in Ernsts Keller ein Messer mit der DNA des Opfers.

    "er könne die Spur zwar nicht zu 100 Prozent Ahmed I. zuordnen,", d.h. man ist sich nicht sicher, dass es die DNA ist.

    "sei aber überzeugt, dass sie von dem Nebenkläger oder einem nahen Verwandten stamme."

    überzeugt heißt glauben.

    Alles was recht ist, entweder es ist ein Rechtsstaat oder ein Glaubensstaat!
    Gerade Leute, die den Staat immerzu kritisieren, sollten dann aber auch konsequent bleiben und auch unerwünschte Entwicklungen akzeptieren. Sonst wird es unglaubwürdig.

    Er kann aber nicht der Täter sein, denn das Messer wurde laut Quittung erst später gekauft. Und da war dann, aus welchem Grund auch immer, diese DNA dran. Oberster Grundsatz der deutschen Justiz, wie immer: der Nazi bleibt straffrei.

    Jetzt aber hat er einen Regierungsrat ermordet. Da muss nun exemplarische Härte gezeigt werden. Lebenslang!

    Nicht aber für Hartmann, den Mitangeklagten. Das dürfte das erste Mal sein, dass ein unmittelbar Mitwirkender an einem Mord nur Bewährung bekommt. Was wir auch nur wissen, weil Familie Lübcke hier beharrlich nachgefragt hat.

    Um Hartmann herum ist so gut wie nicht ermittelt worden. Ein Hinweis darauf, dass da sehr interessante Dinge zu finden wären. Er saß die ganze Zeit nur da und grinste. Im Vertrauen auf den obersten Grundsatz und wissend, dass ihm nichts passiert.

    Er hatte recht.

    Gruß Artur

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    Antwort auf Was soll das? von trainspotter (1).

    trainspotter (1) schrieb am 28.01.2021 20:54:

    Hartmann, wie jeder andere auch, darf niemals nie an einem Mord mitwirken - egal ob mit oder ohne Waffe.

    Da ja mein Beitrag offenbar von mehreren Lesern für bare Münze genommen wurde, liefere ich hier die fehlende Verständnishilfe gerne nach:
    < /sarkasmus>

    Gruss,
    d.

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    • DAUerlutscher

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    Antwort auf Re: Och ja von trainspotter (1).

    trainspotter (1) schrieb am 28.01.2021 20:42:

    Artur_B schrieb am 28.01.2021 17:54:

    man findet in Ernsts Keller ein Messer mit der DNA des Opfers. Er kann aber nicht der Täter sein, denn das Messer wurde laut Quittung erst später gekauft. Und da war dann, aus welchem Grund auch immer, diese DNA dran. Oberster Grundsatz der deutschen Justiz, wie immer: der Nazi bleibt straffrei.

    Eben: Warum war an dem Messer die DNA des Opfers? Wenn Du damit sagen willst, daß die Ermittlungsbemühungen aller Beteiligten zu wünschen übrig lassen, dann teile ich Deine Meinung. Das führt aber zu dem Kenntnisstand den wir und das Gericht derzeit haben und dieser Kenntnisstand lässt Zweifel an der Täterschaft von Ernst zu. Dann gilt der oberste Grundsatz der deutschen Justiz: In dubio pro reo. Das schmerzt in diesem Fall, aber wenn man Grundsätze nicht akzeptiert, weil sie einem in einem konkreten Fall nicht schmecken, dann kann man das mit der Rechtsstaatlichkeit gleich ganz sein lassen und wieder das Recht des Stärkeren einführen.
    Mit meinen Worten: Lieber einen Schuldigen laufen lassen, als einen Unschuldigen bestrafen.

    Stephan Ernst hat nichts von dem Freispruch in dieser Sache - es ist da also wenig verloren.
    Für Achmed tut es mir leid, daß die Strafverfolgungsbehörden wohl schlampig gearbeitet haben, so etwas hängt einem nach und kann einen aus der Bahn werfen. Hoffentlich ist er stark genug, mit dieser Mißachtung seiner Person leben zu können.

    Gruß trainspotter

    Re: "Oberster Grundsatz der deutschen Justiz, wie immer: der Nazi bleibt straffrei."

    Davon muss man spätestens seit "Hanau" ausgehen..
    > https://de.wikipedia.org/wiki/Anschlag_in_Hanau_2020
    Zitat:
    Nach Aussagen von Überlebenden war ein Notausgang im „Arena Bar&Cafe“ verschlossen, so dass den Anwesenden die Flucht unmöglich war. Sie rannten bei der Tat laut Augenzeugen nicht zum Notausgang, weil allen bekannt war, dass der Inhaber diese Tür und die Tür im Lager der Bar seit Jahren geschlossen hielt. Laut einem Zeugen soll die Polizei, die regelmäßig Razzien in der Bar durchführte, dies gewusst und eventuell sogar angeordnet haben, „damit niemand bei den Razzien abhauen konnte“. Die Polizei Südosthessen bestritt dies. Die Opferangehörigen stellten später Strafanzeige gegen den Inhaber der Bar.
    Nach Recherchen des Magazins Monitor versuchten viele Tatzeugen zwischen 21:55 und 22:09 Uhr, über den Notruf 110 die Polizei zu alarmieren, kamen aber nicht durch. Der Polizeinotruf registrierte nur fünf der vielen Anrufe aus Hanau. Sie wurden an zwei Apparaten angenommen, die offenbar nicht durchgängig besetzt waren. Eine Rufumleitung zu einer Leitstelle war nicht eingerichtet. Viele Anrufversuche in der Tatnacht wurden weder registriert noch aufgezeichnet.
    Sebastian Fiedler (Bund Deutscher Kriminalbeamter) kritisierte dies als schweres Versäumnis, da die Polizei mit Kenntnis von mehr unmittelbaren Zeugenaussagen eventuell einige der Morde hätte verhindern können.

    .........................................
    Konsequenzen ? Keine !
    - Und da der Fisch ja bekanntermassen vom Kopfe her stinkt, kann man das getrost auf die gesamte Justiz beziehen, nicht nur auf die Exekutive.
    Das kommt auch nicht von ungefähr...
    > https://www.azur-online.de/artikel/von-der-kneipe-in-die-kanzlei/
    Zitat:
    Für ihn ist der Sport ein zentraler Bestandteil einer studentischen Verbindung. „Das Fechten fördert den Zusammenhalt in der Gemeinschaft. Alle fiebern bei einer Partie mit und das schweißt zusammen. Dabei geht es nicht um das Gewinnen, sondern vielmehr darum, Verantwortung zu übernehmen“, sagt er, ein Mitglied des Corps Teutonia zu Marburg. Bereits sein Ur-Ur-Großvater war Corpsmitglied, Amelung führte die Familientradition fort. Im Arbeitsleben ist er Partner der AHW Insolvenzverwaltung.

    Gruss,
    d.

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