man findet in Ernsts Keller ein Messer mit der DNA des Opfers. Er kann aber nicht der Täter sein, denn das Messer wurde laut Quittung erst später gekauft. Und da war dann, aus welchem Grund auch immer, diese DNA dran. Oberster Grundsatz der deutschen Justiz, wie immer: der Nazi bleibt straffrei.
Jetzt aber hat er einen Regierungsrat ermordet. Da muss nun exemplarische Härte gezeigt werden. Lebenslang!
Nicht aber für Hartmann, den Mitangeklagten. Das dürfte das erste Mal sein, dass ein unmittelbar Mitwirkender an einem Mord nur Bewährung bekommt. Was wir auch nur wissen, weil Familie Lübcke hier beharrlich nachgefragt hat.
Um Hartmann herum ist so gut wie nicht ermittelt worden. Ein Hinweis darauf, dass da sehr interessante Dinge zu finden wären. Er saß die ganze Zeit nur da und grinste. Im Vertrauen auf den obersten Grundsatz und wissend, dass ihm nichts passiert.
Er hatte recht.
Gruß Artur