Ich bin gespannt, wie die nächste Instanz entscheidet. Vor allem aber hoffe ich, dass der letzte Satz des Urteils umgesetzt wird: "I order the discharge of Julian Paul Assange, pursuant to section 91(3) of the EA 2003."
Was noch nicht zur Sprache kam:
wie wirkt sich der BREXIT auf dies Prozedere aus?
Im Prinzip ist das eine Frage, richtig. Aber ob sie Auswirkungen hat, weiß ich nicht. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof, der als mögliche letzte Instanz genannt wird, basiert auf der Europäischen Menschenrechtskonvention, der wiederum alle Mitglieder des Europarats beigetreten sind, das wären 47 Länder. Mit der EU hat das nichts zu tun, da ist zum Beispiel auch Russland dabei oder die Türkei. Da sind die Briten auch nicht ausgetreten.
Ob die EU überhaupt Kompetenz hat, die strafrechtlichen Aspekte der nationalen Rechtsprechung und die dazugehörigen Außenbeziehungen zu regulieren, die ja oftmals auf individuellen Auslieferungsabkommen basieren, wäre mir jetzt auch nicht bekannt.
Insofern: Der Brexit dürfte keine Auswirkungen haben. Schade finde ich ihn trotzdem ;-)
fr.osch