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    • Porcupine17

    mehr als 1000 Beiträge seit 14.07.2012

    Antwort auf Re: Assange wird nicht ausgeliefert aber mit seltsamer Begründung von fr.osch.

    fr.osch schrieb am 04.01.2021 16:05:

    Falls SPON hier korrekt berichtet:

    Assanges Anwälte hatten argumentiert, er habe als Journalist gehandelt und deshalb Anspruch auf den Schutz, den der erste Zusatz zur US-Verfassung gewähre. Dieses Argument wies die Richterin zurück. Die Richterin begründete ihre Entscheidung jedoch mit dem psychischen Gesundheitszustand Assanges und den Haftbedingungen, die ihn in den USA erwarten würden. Es sei damit zu rechnen, dass er sich in Isolationshaft das Leben nehmen werde. Assange habe den Intellekt und die Entschlossenheit, alle Maßnahmen zur Suizidprävention der Behörden zu umgehen.

    Also hätten laut Richterin die USA zwar in der Sache recht

    Nein. Die Richterin hat eine Ausrede gesucht, sich mit genau dieser Frage gar nicht erst beschäftigen zu müssen, denn diese Frage ist richtig kompliziert. Das soll die nächste Instanz machen, denn die wird ja sicher aufgesucht, egal, wie sie urteilt.

    Das machen untere Gerichte oft, dass sie es sich leicht machen, aber das Urteil lässt ja eine klare Tendenz erkennen. Die Richterin hat neben den sachlichen Argumenten von Assange noch einen weiteren Aspekt eingebracht, den sie mit dem Urteil stark betont und an dem die nächste Instanz nicht mehr vorbeikommt.

    Nein, die Richterin hat in ihrer Begründung die Argumentation der Verteidigung Assange habe Journalist gehandelt explizit abgelehnt.

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    Antwort auf Re: Assange wird nicht ausgeliefert aber mit seltsamer Begründung von fr.osch.

    fr.osch schrieb am 04.01.2021 16:05:

    Falls SPON hier korrekt berichtet:

    Assanges Anwälte hatten argumentiert, er habe als Journalist gehandelt und deshalb Anspruch auf den Schutz, den der erste Zusatz zur US-Verfassung gewähre. Dieses Argument wies die Richterin zurück. Die Richterin begründete ihre Entscheidung jedoch mit dem psychischen Gesundheitszustand Assanges und den Haftbedingungen, die ihn in den USA erwarten würden. Es sei damit zu rechnen, dass er sich in Isolationshaft das Leben nehmen werde. Assange habe den Intellekt und die Entschlossenheit, alle Maßnahmen zur Suizidprävention der Behörden zu umgehen.

    Also hätten laut Richterin die USA zwar in der Sache recht

    Nein. Die Richterin hat eine Ausrede gesucht, sich mit genau dieser Frage gar nicht erst beschäftigen zu müssen, denn diese Frage ist richtig kompliziert. Das soll die nächste Instanz machen, denn die wird ja sicher aufgesucht, egal, wie sie urteilt.

    Das mußte sie wohl nicht (und war eventuell auch nicht berechtigt dazu, weil es in diesem Fall um das Recht der USA geht - und nach deren Gesetzen dürfte sie in GB wohl keine Urteile fällen).

    Ja, ich hoffe auch, dass es ein klareres Urteil geben wird, insbesondere zu den Rechten von Journalisten, aber das wird vermutlich noch dauern (falls die neue US-Administration das Auslieferungsverfahren nicht aufgibt).

    Trump wird wahrscheinlich so schnell als möglich Widerspruch einlegen lassen. Dann hat Biden das Schnitzel an der Backe und egal was er tut - es wird ihn beschädigen.
    Das ist seine Chance, Biden noch ein Kuckucksei ins Nest zu legen.

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    Antwort auf Re: Assange wird nicht ausgeliefert aber mit seltsamer Begründung von Porcupine17.

    Falls SPON hier korrekt berichtet:

    Assanges Anwälte hatten argumentiert, er habe als Journalist gehandelt und deshalb Anspruch auf den Schutz, den der erste Zusatz zur US-Verfassung gewähre. Dieses Argument wies die Richterin zurück. Die Richterin begründete ihre Entscheidung jedoch mit dem psychischen Gesundheitszustand Assanges und den Haftbedingungen, die ihn in den USA erwarten würden. Es sei damit zu rechnen, dass er sich in Isolationshaft das Leben nehmen werde. Assange habe den Intellekt und die Entschlossenheit, alle Maßnahmen zur Suizidprävention der Behörden zu umgehen.

    Also hätten laut Richterin die USA zwar in der Sache recht

    Nein. Die Richterin hat eine Ausrede gesucht, sich mit genau dieser Frage gar nicht erst beschäftigen zu müssen, denn diese Frage ist richtig kompliziert. Das soll die nächste Instanz machen, denn die wird ja sicher aufgesucht, egal, wie sie urteilt.

    Das machen untere Gerichte oft, dass sie es sich leicht machen, aber das Urteil lässt ja eine klare Tendenz erkennen. Die Richterin hat neben den sachlichen Argumenten von Assange noch einen weiteren Aspekt eingebracht, den sie mit dem Urteil stark betont und an dem die nächste Instanz nicht mehr vorbeikommt.

    Nein, die Richterin hat in ihrer Begründung die Argumentation der Verteidigung Assange habe Journalist gehandelt explizit abgelehnt.

    Ah, gut, nein, schlecht. Das hatte ich noch nicht mitgekriegt.

    Aber wie gesagt: Die nächste Instanz wird eh angerufen, egal, wie sie entscheidet, das wird dann dort nochmal alles bearbeitet. Denn die Argumente von Assange sind ja nicht vom Tisch, die werden dort ebenfalls neu bewertet werden müssen.

    Übrigens: Die US-Verfassung garantiert die Rechte nur für US-Bürger bzw. in den USA, nicht aber für andere Menschen und Regionen. Insofern kann es tatsächlich sein, dass er sich an dieser Stelle nicht auf die US-Verfassung berufen kann. Aber anderweitige internationale Rechtsnormen sind ja ebenfalls einschlägig, z. B. Artikel 10 der europäischen Menschenrechtskonvention:

    https://dejure.org/gesetze/MRK/10.html

    fr.osch

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    • fr.osch

    mehr als 1000 Beiträge seit 25.01.2000

    Antwort auf Re: Assange wird nicht ausgeliefert aber mit seltsamer Begründung von Subzero.

    Falls SPON hier korrekt berichtet:

    Assanges Anwälte hatten argumentiert, er habe als Journalist gehandelt und deshalb Anspruch auf den Schutz, den der erste Zusatz zur US-Verfassung gewähre. Dieses Argument wies die Richterin zurück. Die Richterin begründete ihre Entscheidung jedoch mit dem psychischen Gesundheitszustand Assanges und den Haftbedingungen, die ihn in den USA erwarten würden. Es sei damit zu rechnen, dass er sich in Isolationshaft das Leben nehmen werde. Assange habe den Intellekt und die Entschlossenheit, alle Maßnahmen zur Suizidprävention der Behörden zu umgehen.

    Also hätten laut Richterin die USA zwar in der Sache recht

    Nein. Die Richterin hat eine Ausrede gesucht, sich mit genau dieser Frage gar nicht erst beschäftigen zu müssen, denn diese Frage ist richtig kompliziert. Das soll die nächste Instanz machen, denn die wird ja sicher aufgesucht, egal, wie sie urteilt.

    Das mußte sie wohl nicht (und war eventuell auch nicht berechtigt dazu, weil es in diesem Fall um das Recht der USA geht - und nach deren Gesetzen dürfte sie in GB wohl keine Urteile fällen).

    Bei einem Auslieferungsverfahren muss schon die Rechtslage in dem Land berücksichtigt werden, das die Auslieferung verlangt. Denn sonst wären ja willkürliche Auslieferungen viel zu einfach...

    Übrigens hat die Richterin anscheinend die Argumente von Assange ausdrücklich verworfen im Urteil, das hatte ich noch nicht mitgekriegt. Aber es ist auch nicht ganz falsch, es abzuweisen, wenn er sich auf die US-Verfassung beruft, denn die schützt ihn nicht, so lange er nicht US-Bürger oder in den USA ist. Es gibt aber vergleichbare Rechtsnormen, auf die er sich berufen kann und die ihn hier schützen, zum Beispiel hier:

    https://dejure.org/gesetze/MRK/10.html

    Ja, ich hoffe auch, dass es ein klareres Urteil geben wird, insbesondere zu den Rechten von Journalisten, aber das wird vermutlich noch dauern (falls die neue US-Administration das Auslieferungsverfahren nicht aufgibt).

    Trump wird wahrscheinlich so schnell als möglich Widerspruch einlegen lassen.

    Ist bereits angekündigt.

    Dann hat Biden das Schnitzel an der Backe und egal was er tut - es wird ihn beschädigen.

    Das sehe ich zwar auch so, aber Biden ist jetzt auch kein Friedensfürst, insofern ist unklar, wie er die Sache sieht. Der massive Druck auf Assange wurde ja auch von Obama schon ausgeübt, da war Biden dabei.

    Das ist seine Chance, Biden noch ein Kuckucksei ins Nest zu legen.

    Das sowieso. So viel Porzellan zerschlagen wie möglich, bevor er abtritt. Er wird als der US-Präsident in die Geschichte eingehen, der am meisten verbrannte Erde hinterlassen hat. Trump, der Zerstörer!1!!

    fr.osch

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    • Subzero

    mehr als 1000 Beiträge seit 06.06.2000

    Antwort auf Re: Assange wird nicht ausgeliefert aber mit seltsamer Begründung von fr.osch.

    fr.osch schrieb am 04.01.2021 16:39:

    Das mußte sie wohl nicht (und war eventuell auch nicht berechtigt dazu, weil es in diesem Fall um das Recht der USA geht - und nach deren Gesetzen dürfte sie in GB wohl keine Urteile fällen).

    Bei einem Auslieferungsverfahren muss schon die Rechtslage in dem Land berücksichtigt werden, das die Auslieferung verlangt. Denn sonst wären ja willkürliche Auslieferungen viel zu einfach...

    Es wird da nicht nach Schuld oder Unschuld entschieden. Es wird nach "Ist das die Auslieferung begehrende Land ein Rechtsstaat? Ist ein faires Verfahren garantiert? Gibt es ein Verbot von besonders grausamer Bestrafung und wird dieses umgesetzt?" entschieden.
    Wie die strafrechtliche Lage im entsprechendem Land aussieht interessiert relativ wenig, solange sie nicht sehr grob unterschiedlich ist.

    Übrigens hat die Richterin anscheinend die Argumente von Assange ausdrücklich verworfen im Urteil, das hatte ich noch nicht mitgekriegt. Aber es ist auch nicht ganz falsch, es abzuweisen, wenn er sich auf die US-Verfassung beruft, denn die schützt ihn nicht, so lange er nicht US-Bürger oder in den USA ist. Es gibt aber vergleichbare Rechtsnormen, auf die er sich berufen kann und die ihn hier schützen, zum Beispiel hier:

    https://dejure.org/gesetze/MRK/10.html

    Genau da hat sie es vermieden im oder gegen den Sinn von Gesetzen eines anderen Landes zu urteilen? Und zur MRK: Absatz 2 gelesen?

    Das ist seine Chance, Biden noch ein Kuckucksei ins Nest zu legen.

    Das sowieso. So viel Porzellan zerschlagen wie möglich, bevor er abtritt. Er wird als der US-Präsident in die Geschichte eingehen, der am meisten verbrannte Erde hinterlassen hat. Trump, der Zerstörer!1!!

    fr.osch

    Trump hätte das wohl gerne elegant gelöst. Er hat den Ärger von Obama geerbt und reicht ihn jetzt an Biden weiter. Und die Reps müssen jetzt nur erstmal die Füße stillhalten und reagieren. Begnadigt Biden ihn, dann stellen sie sich hin und wettern "Der hat einen Landesverräter begnadigt der unsere Armee gefährdet hat! Jeder Vet ist empört!". Begnadigt Biden ihn nicht sondern er kommt vor Gericht dann spielen sich die Reps als Hüter des Rechts (auch wenn ihm Verrat vorgeworfen wird muß ihm trotzdem ein faires Verfahren zugestanden werden, das sind wir AMERIKA schuldig!) auf.

    Und soviel verbrannte Erde hat Trump nicht hinterlassen. Die Spaltung der Gesellschaft gabs schon vor Trump und sie hat Trump überhaupt erst die Wahl gewinnen lassen. Sie war nur nicht ganz so offensichtlich.

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  • Avatar von Emma Peel
    • Emma Peel

    mehr als 1000 Beiträge seit 21.03.2016

    Re: Die Richterin wäscht ihre Hände in Unschuld

    Antwort auf Re: Assange wird - vorerst - nicht ausgeliefert von Ralf45.

    Ralf45 schrieb am 04.01.2021 14:43:

    MunichKid schrieb am 04.01.2021 14:29:

    Klingt danach, als wollte die gute ihren Weihnachtsurlaub in Ruhe verbringen. Hat sich schön um den heißen Brei drumrumbegründet. Warum sich mit so nem politisch brisanten Inhalt die Ferien und wer weiß... das Leben vermiesen.
    Und gegen gesundheitliche Gründe kann so schnell keiner anstinken. Das ist doch clever.

    Ja, das Urteil war wahrscheinlich clever, aber anders clever. Hinterhältig clever.

    Die Richterin hat, so befürchte ich, den USA durch ihr Urteil quasi mitgeteilt, unter welchen Bedingungen man Assange ausliefern würde.

    Die USA gehen in Berufung und sie brauchen jetzt nur behaupten, dass Assange "besondere" Haftbedingungen bekommt, die mit seinem suizidalen Zustand "verträglich" sind, und schon klappt das mit der Auslieferung. Und die Briten haben offiziell eine weiße Weste ("wir nehmen den Gesundheitszustand unserer Gefangenen ernst"), was natürlich der Hohn ist.

    Genau das befürchte ich auch. Das aktuelle Urteil ist für das Publikum gedacht: Seht her, wir wollen ihn nicht ausliefern. Wir leisten Widerstand, aber nach erneuter Prüfung müssen wir es doch machen. So will es das Gesetz.

    Kann ich mir gut vorstellen.

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  • Avatar von Wolfgang Schira
    • Wolfgang Schira

    mehr als 1000 Beiträge seit 19.01.2010

    Antwort auf Re: Assange wird nicht ausgeliefert aber mit seltsamer Begründung von PippiLangstrumpf.

    Das aktive Hacken oder die Ermunterung dazu zum Beispiel an Chelsea Manning ist wohl kritischer.

    Na Pippi, jetzt kippst Du aber einen Sack voll Lügen aus.

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    • fr.osch

    mehr als 1000 Beiträge seit 25.01.2000

    Antwort auf Re: Assange wird nicht ausgeliefert aber mit seltsamer Begründung von Subzero.

    Das mußte sie wohl nicht (und war eventuell auch nicht berechtigt dazu, weil es in diesem Fall um das Recht der USA geht - und nach deren Gesetzen dürfte sie in GB wohl keine Urteile fällen).

    Bei einem Auslieferungsverfahren muss schon die Rechtslage in dem Land berücksichtigt werden, das die Auslieferung verlangt. Denn sonst wären ja willkürliche Auslieferungen viel zu einfach...

    Es wird da nicht nach Schuld oder Unschuld entschieden.

    Natürlich nicht.

    Es wird nach "Ist das die Auslieferung begehrende Land ein Rechtsstaat? Ist ein faires Verfahren garantiert? Gibt es ein Verbot von besonders grausamer Bestrafung und wird dieses umgesetzt?" entschieden.

    Naja, es wird schon auch noch geschaut, ob die Vorwürfe hinreichend begründet sind und ob sie dort auch hinreichend strafbar sind... und natürlich, ob sie hier auch strafbar wären - denn wegen Dingen, die bei uns völlig legal sind, darf auch nicht ausgeliefert werden.

    Wenn man ins Urteil reinschaut, finden sich auch lange Passagen, die sich mit den Vorwürfen und Argumenten der US-Seite beschäftigen, und ebenso mit den Argumenten von Assange. Dabei wird auch die Rechtslage in den USA berücksichtigt.

    Wie die strafrechtliche Lage im entsprechendem Land aussieht interessiert relativ wenig, solange sie nicht sehr grob unterschiedlich ist.

    Das ist schon relevant. Wie gesagt, wenn es hier legal ist, ist eine Auslieferung eigentlich ausgeschlossen.

    Übrigens hat die Richterin anscheinend die Argumente von Assange ausdrücklich verworfen im Urteil, das hatte ich noch nicht mitgekriegt. Aber es ist auch nicht ganz falsch, es abzuweisen, wenn er sich auf die US-Verfassung beruft, denn die schützt ihn nicht, so lange er nicht US-Bürger oder in den USA ist. Es gibt aber vergleichbare Rechtsnormen, auf die er sich berufen kann und die ihn hier schützen, zum Beispiel hier:

    https://dejure.org/gesetze/MRK/10.html

    Genau da hat sie es vermieden im oder gegen den Sinn von Gesetzen eines anderen Landes zu urteilen? Und zur MRK: Absatz 2 gelesen?

    Ja, und inzwischen auch einen Blick ins Urteil geworfen: Auch dieser Artikel wird im Urteil ausdrücklich abgearbeitet.

    Ich bin gespannt, wie die nächste Instanz entscheidet. Vor allem aber hoffe ich, dass der letzte Satz des Urteils umgesetzt wird: "I order the discharge of Julian Paul Assange, pursuant to section 91(3) of the EA 2003."

    Das ist seine Chance, Biden noch ein Kuckucksei ins Nest zu legen.

    Das sowieso. So viel Porzellan zerschlagen wie möglich, bevor er abtritt. Er wird als der US-Präsident in die Geschichte eingehen, der am meisten verbrannte Erde hinterlassen hat. Trump, der Zerstörer!1!!

    Trump hätte das wohl gerne elegant gelöst. Er hat den Ärger von Obama geerbt und reicht ihn jetzt an Biden weiter.

    Das steht im Urteil anders: "The defence submits that the Trump administration reversed a previous decision taken under the Obama administration not to prosecute Mr. Assange."

    Das hat Trump also selbst so entschieden. Vermutlich, um sich als starker Mann zu gerieren.

    Und die Reps müssen jetzt nur erstmal die Füße stillhalten und reagieren. Begnadigt Biden ihn, dann stellen sie sich hin und wettern "Der hat einen Landesverräter begnadigt der unsere Armee gefährdet hat! Jeder Vet ist empört!". Begnadigt Biden ihn nicht sondern er kommt vor Gericht dann spielen sich die Reps als Hüter des Rechts (auch wenn ihm Verrat vorgeworfen wird muß ihm trotzdem ein faires Verfahren zugestanden werden, das sind wir AMERIKA schuldig!) auf.

    Die elegante Lösung ist, die Auslieferung nicht weiterzuverfolgen, so dass Assange nicht vor Gericht gestellt wird, aber auch nicht begnadigt ist. Das hatte offenbar Obama so entschieden damals. Das könnte aber ein neuer Präsident wieder anders entscheiden, würde ich vermuten...

    Und soviel verbrannte Erde hat Trump nicht hinterlassen. Die Spaltung der Gesellschaft gabs schon vor Trump und sie hat Trump überhaupt erst die Wahl gewinnen lassen. Sie war nur nicht ganz so offensichtlich.

    Er hat auf dem diplomatischen Parkett ganz schön viel Schaden angerichtet, und er entscheidet in letzter Minute noch einige echt harte Brocken, zum Beispiel in Sachen Naturschutz, Hinrichtungen, Begnadigungen, UN, Sanktionen und so weiter. Sein eines Veto wurde ja erstmals überstimmt, das andere Veto hat er nur zurückgenommen, weil er sonst sein Image als Kämpfer für die einfachen Leute beschädigt hätte. Er behauptet weiterhin, die Wahl gewonnen zu haben, und verlangt Kadavergehorsam von denen, die ihm gefälligst dankbar sein müssen, weil er ihre Wiederwahl ermöglicht hat, aber sie helfen ihm nicht. Man befürchtet, dass er den Inaugurationsprozess mit krassen Mitteln stören oder verhindern wird, so dass die ehemaligen Verteidigungsminister inzwischen öffentlich und parteiübergreifend gemeinsam klarstellen, dass das Militär neutral bleiben müsse. Er denkt wohl, wenn kein neuer Präsident vereidigt wird, bleibt er einfach Präsident... das Schlimme ist, das könnte sogar funktionieren, denn das ist nicht klar geregelt, und es gibt kein historisches Vorbild.

    Die Zerstörung des Vertrauens in den demokratischen Wahlprozess ist nun wirklich seine Spezialität. Dabei ist ihm vermutlich nicht klar, dass seine vermeintlichen Argumente dazu führen würden, dass die Wahl von 2016 eindeutig zugunsten von Clinton gewertet werden müsste ;-)

    Die Spaltung der Gesellschaft hingegen hat er nicht verursacht, aber weidlich ausgenutzt und sehr viel Öl ins Feuer gegossen. Das war ja auch der erste Vorwurf an ihn, dass er nicht versöhnen wollte nach der gewonnenen Wahl 2016, sondern weiterhin im Wahlkampfmodus blieb - und sofort wieder anfing mit der Spendensammelei. Sein Umgang mit der Presse, seine abstrusen Vorwürfe an die Demokraten, seine neckischen Spitznamen für Politiker und Presse und alle, die er für seine Gegner hielt, zeigten pure Verachtung. Wer nicht für ihn ist, ist gegen ihn - und wird entsprechend behandelt. Das gilt selbstverständlich auch für Partei"freunde". Und seine Heuchelei, sein zweierlei Maß, das ist inzwischen legendär. Trotzdem schaffte er es, sich der Kritik weitgehend zu entziehen, u. a. indem er über seinen Twitter-Account mehrere Skandale am Tag produzierte. Seine selbstbewusste Faktenaversion beschädigt die Demokratie insgesamt in beispielloser Weise.

    fr.osch

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    • macc

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    Antwort auf Re: Assange wird nicht ausgeliefert aber mit seltsamer Begründung von fr.osch.

    fr.osch schrieb am 05.01.2021 00:24:

    Ich bin gespannt, wie die nächste Instanz entscheidet. Vor allem aber hoffe ich, dass der letzte Satz des Urteils umgesetzt wird: "I order the discharge of Julian Paul Assange, pursuant to section 91(3) of the EA 2003."

    Was noch nicht zur Sprache kam:
    wie wirkt sich der BREXIT auf dies Prozedere aus?

    MACC

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    • fr.osch

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    Antwort auf Re: Assange wird nicht ausgeliefert aber mit seltsamer Begründung von macc.

    Ich bin gespannt, wie die nächste Instanz entscheidet. Vor allem aber hoffe ich, dass der letzte Satz des Urteils umgesetzt wird: "I order the discharge of Julian Paul Assange, pursuant to section 91(3) of the EA 2003."

    Was noch nicht zur Sprache kam:
    wie wirkt sich der BREXIT auf dies Prozedere aus?

    Im Prinzip ist das eine Frage, richtig. Aber ob sie Auswirkungen hat, weiß ich nicht. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof, der als mögliche letzte Instanz genannt wird, basiert auf der Europäischen Menschenrechtskonvention, der wiederum alle Mitglieder des Europarats beigetreten sind, das wären 47 Länder. Mit der EU hat das nichts zu tun, da ist zum Beispiel auch Russland dabei oder die Türkei. Da sind die Briten auch nicht ausgetreten.

    Ob die EU überhaupt Kompetenz hat, die strafrechtlichen Aspekte der nationalen Rechtsprechung und die dazugehörigen Außenbeziehungen zu regulieren, die ja oftmals auf individuellen Auslieferungsabkommen basieren, wäre mir jetzt auch nicht bekannt.

    Insofern: Der Brexit dürfte keine Auswirkungen haben. Schade finde ich ihn trotzdem ;-)

    fr.osch

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