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Avatar von Porcupine17
  • Porcupine17

mehr als 1000 Beiträge seit 14.07.2012

Assange wird nicht ausgeliefert aber mit seltsamer Begründung

Falls SPON hier korrekt berichtet:

Assanges Anwälte hatten argumentiert, er habe als Journalist gehandelt und deshalb Anspruch auf den Schutz, den der erste Zusatz zur US-Verfassung gewähre. Dieses Argument wies die Richterin zurück. Die Richterin begründete ihre Entscheidung jedoch mit dem psychischen Gesundheitszustand Assanges und den Haftbedingungen, die ihn in den USA erwarten würden. Es sei damit zu rechnen, dass er sich in Isolationshaft das Leben nehmen werde. Assange habe den Intellekt und die Entschlossenheit, alle Maßnahmen zur Suizidprävention der Behörden zu umgehen.

Also hätten laut Richterin die USA zwar in der Sache recht aber weil Assange mit Selbstmord droht wird er nicht ausgeliefert. Das finde ich eine gelinde gesagt interessante Begründung :-|.

Dazu erwähnt sei noch das schon in einem anderen Fall in dem die gleiche Richterin auf Auslieferung entschieden hatte die Berufungsinstanz das Urteil verwarf weil man die Auslieferung der Ehefrau des Beschuldigten nicht zugemutet werden könne weil die kein eigenes Einkommen hatte.

Bei aller Freude über das Ergebnis an sich kommen mir die Kriterien der britischen Justiz hier ein wenig "gewöhnungsbedürftig" vor.

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  • Avatar von Richtig
    • Richtig

    173 Beiträge seit 08.10.2020

    Antwort auf Assange wird nicht ausgeliefert aber mit seltsamer Begründung von Porcupine17.

    Weitere Quellen (willkürliche Auswahl)

    https://www.dailymail.co.uk/news/article-9110471/WikiLeaks-founder-Julian-Assange-TODAY-extradited-US.html

    https://www.theguardian.com/uk

    https://www.independent.co.uk/news/uk/home-news/julian-assange-news-live-wikileaks-extradition-us-b1781919.html

    Jetzt muss Her A. sofort aus dem Knast heraus, in die lange überfällige Freiheit!

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  • Avatar von HTV
    • HTV

    mehr als 1000 Beiträge seit 13.11.2001

    Es wird alles darauf ankommen, wie...

    Antwort auf Assange wird nicht ausgeliefert aber mit seltsamer Begründung von Porcupine17.

    ...Joe Biden nach dem 20. Januar reagiert. Dann hat er die Macht dazu und hätte gleich die erste Chance, es sich gründlich mit seine Wählern zu verderben.

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  • Avatar von tiferet
    • tiferet

    mehr als 1000 Beiträge seit 28.04.2020

    Richterin

    Antwort auf Assange wird nicht ausgeliefert aber mit seltsamer Begründung von Porcupine17.

    https://www.pressenza.com/de/2020/09/wer-steht-hinter-der-richterin-die-das-letzte-wort-im-fall-assange-hat/

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  • Avatar von PippiLangstrumpf
    • PippiLangstrumpf

    mehr als 1000 Beiträge seit 13.05.2004

    Antwort auf Assange wird nicht ausgeliefert aber mit seltsamer Begründung von Porcupine17.

    Juristerei, aber ggf. nicht unwesentlich. Das reine Veröffentlichen auf Wikileaks dürfte wohl als Journalismus gelten und entsprechenden Schutz genießen.

    Das aktive Hacken oder die Ermunterung dazu zum Beispiel an Chelsea Manning ist wohl kritischer.

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  • Avatar von CalimeromitSombrero
    • CalimeromitSombrero

    mehr als 1000 Beiträge seit 19.09.2001

    Britische Richter können nun einmal nicht US Recht verhandeln

    Antwort auf Assange wird nicht ausgeliefert aber mit seltsamer Begründung von Porcupine17.

    Ist das so schwer?

    Die Abwälte können vor einem britischen Gericht nicht mit der US Verfassung kommen.
    Das zu beurteilen obliegt nur US Richtern.
    Dazu müsste es aber ein Urteil in den USA geben und nicht in London?

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  • Avatar von venice12
    • venice12

    mehr als 1000 Beiträge seit 20.09.2015

    Antwort auf Assange wird nicht ausgeliefert aber mit seltsamer Begründung von Porcupine17.

    "....weil Assange mit Selbstmord droht...."

    Wann genau hat A. selbst "mit Selbstmord gedroht"? Haben Sie dafür eine Quelle?

    Waren es nicht vielmehr externe Gutachter, die festgestellt haben, er sei selbstmordgefährdet?

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (04.01.2021 13:51).

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  • Avatar von MunichKid
    • MunichKid

    mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2004

    Antwort auf Assange wird nicht ausgeliefert aber mit seltsamer Begründung von Porcupine17.

    Klingt danach, als wollte die gute ihren Weihnachtsurlaub in Ruhe verbringen. Hat sich schön um den heißen Brei drumrumbegründet. Warum sich mit so nem politisch brisanten Inhalt die Ferien und wer weiß... das Leben vermiesen.
    Und gegen gesundheitliche Gründe kann so schnell keiner anstinken. Das ist doch clever.

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  • Avatar von Ralf45
    • Ralf45

    mehr als 1000 Beiträge seit 05.05.2008

    Re: Assange wird - vorerst - nicht ausgeliefert

    Antwort auf Re: Assange wird nicht ausgeliefert aber mit seltsamer Begründung von MunichKid.

    MunichKid schrieb am 04.01.2021 14:29:

    Klingt danach, als wollte die gute ihren Weihnachtsurlaub in Ruhe verbringen. Hat sich schön um den heißen Brei drumrumbegründet. Warum sich mit so nem politisch brisanten Inhalt die Ferien und wer weiß... das Leben vermiesen.
    Und gegen gesundheitliche Gründe kann so schnell keiner anstinken. Das ist doch clever.

    Ja, das Urteil war wahrscheinlich clever, aber anders clever. Hinterhältig clever.

    Die Richterin hat, so befürchte ich, den USA durch ihr Urteil quasi mitgeteilt, unter welchen Bedingungen man Assange ausliefern würde.

    Die USA gehen in Berufung und sie brauchen jetzt nur behaupten, dass Assange "besondere" Haftbedingungen bekommt, die mit seinem suizidalen Zustand "verträglich" sind, und schon klappt das mit der Auslieferung. Und die Briten haben offiziell eine weiße Weste ("wir nehmen den Gesundheitszustand unserer Gefangenen ernst"), was natürlich der Hohn ist.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (04.01.2021 14:44).

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  • Avatar von fr.osch
    • fr.osch

    mehr als 1000 Beiträge seit 25.01.2000

    Antwort auf Assange wird nicht ausgeliefert aber mit seltsamer Begründung von Porcupine17.

    Falls SPON hier korrekt berichtet:

    Assanges Anwälte hatten argumentiert, er habe als Journalist gehandelt und deshalb Anspruch auf den Schutz, den der erste Zusatz zur US-Verfassung gewähre. Dieses Argument wies die Richterin zurück. Die Richterin begründete ihre Entscheidung jedoch mit dem psychischen Gesundheitszustand Assanges und den Haftbedingungen, die ihn in den USA erwarten würden. Es sei damit zu rechnen, dass er sich in Isolationshaft das Leben nehmen werde. Assange habe den Intellekt und die Entschlossenheit, alle Maßnahmen zur Suizidprävention der Behörden zu umgehen.

    Also hätten laut Richterin die USA zwar in der Sache recht

    Nein. Die Richterin hat eine Ausrede gesucht, sich mit genau dieser Frage gar nicht erst beschäftigen zu müssen, denn diese Frage ist richtig kompliziert. Das soll die nächste Instanz machen, denn die wird ja sicher aufgesucht, egal, wie sie urteilt.

    Das machen untere Gerichte oft, dass sie es sich leicht machen, aber das Urteil lässt ja eine klare Tendenz erkennen. Die Richterin hat neben den sachlichen Argumenten von Assange noch einen weiteren Aspekt eingebracht, den sie mit dem Urteil stark betont und an dem die nächste Instanz nicht mehr vorbeikommt.

    aber weil Assange mit Selbstmord droht wird er nicht ausgeliefert. Das finde ich eine gelinde gesagt interessante Begründung :-|.

    Sie entspricht gängiger europäischer Rechtsprechung. Siehe zum Beispiel hier:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_von_Artikel_3_der_europ%C3%A4ischen_Menschenrechtskonvention

    Wenn Folter oder Vergleichbares droht, ist eine Auslieferung von vorneherein ausgeschlossen, egal aus welchen Gründen. Dann muss man sich mit den Details gar nicht mehr beschäftigen...

    Dazu erwähnt sei noch das schon in einem anderen Fall in dem die gleiche Richterin auf Auslieferung entschieden hatte die Berufungsinstanz das Urteil verwarf weil man die Auslieferung der Ehefrau des Beschuldigten nicht zugemutet werden könne weil die kein eigenes Einkommen hatte.

    Es ist der Einzelfall zu betrachten.

    Bei aller Freude über das Ergebnis an sich kommen mir die Kriterien der britischen Justiz hier ein wenig "gewöhnungsbedürftig" vor.

    Ja, ich hoffe auch, dass es ein klareres Urteil geben wird, insbesondere zu den Rechten von Journalisten, aber das wird vermutlich noch dauern (falls die neue US-Administration das Auslieferungsverfahren nicht aufgibt).

    fr.osch

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