loopcontrol schrieb am 23.03.2023 17:00:
B.Eckstein schrieb am 23.03.2023 16:36:
so kann die Putin-Propaganda dem Gerichtshof nicht unterstellen, ein USA-Handlanger zu sein ;-)
Obwohl, das werden sie trotzdem machen....Verhaltensregeln gelten für Angestellte, nicht für den Arbeitgeber.
Wenn der Angestellte unerlaubt Gegenstände von der Arbeitsstelle entwendet ist das Diebstahl. Wenn ich das tue, ist das mein Vermögen über das ich frei verfügen kann, indem ich es buchhalterisch rausrechnen lasse.
Wenn Du das in einer AG machst, dann ist das Unterschlagung. Dass werden die Aktionäre nicht toll finden. Und was das Finanzamt zu Deinen "Rechnereien" sagt, ist auch einfach.
Aber totzdem, netter Ablenkungsversuch :-)