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Avatar von loopcontrol
  • loopcontrol

661 Beiträge seit 17.06.2019

Noch nie Chef gewesen?

B.Eckstein schrieb am 23.03.2023 16:36:

so kann die Putin-Propaganda dem Gerichtshof nicht unterstellen, ein USA-Handlanger zu sein ;-)
Obwohl, das werden sie trotzdem machen....

Verhaltensregeln gelten für Angestellte, nicht für den Arbeitgeber.

Wenn der Angestellte unerlaubt Gegenstände von der Arbeitsstelle entwendet ist das Diebstahl. Wenn ich das tue, ist das mein Vermögen über das ich frei verfügen kann, indem ich es buchhalterisch rausrechnen lasse.

Identischer Sachverhalt, unterschiedlicher Rechtsrahmen, der für beide Partein gilt. Warum? Weil ich es als Geschäftsführer kann und der AN eben nicht. Soll er doch GF werden, dann kann er sich solche Späßchen auch erlauben.

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