Die Begründung des Haftbefehls ist das eigentliche Problem.
Wirkt so als sei die Auslandsadoption von Waisenkindern aus von Russland besetzten Gebieten das größte Verbrechen, für das der IStGH hinreichende Anhaltspunkte finden konnte.
Die Begründung des Haftbefehls ist das eigentliche Problem.
Wirkt so als sei die Auslandsadoption von Waisenkindern aus von Russland besetzten Gebieten das größte Verbrechen, für das der IStGH hinreichende Anhaltspunkte finden konnte.