"Hierbei muss es sich nicht zwingend um "Gruppenvergewaltigungen" handeln", betont die Senatsverwaltung. Unter den 111 erfassten Taten sind demnach sowohl Gruppenvergewaltigungen als auch andere "Vergewaltigungen durch nicht alleinhandelnde tatverdächtige Personen" – also beispielsweise Mittäter, die geholfen haben, das Opfer in eine Falle zu locken.
Und um das Chaos komplett zu machen: Im sozialen Kontext wird eigentlich erst ab drei Personen von einer "Gruppe" gesprochen und entsprechende Vorstellungen hat der Normalbürger wenn er (oder sie) von einer "Gruppenvergewaltigung" hört.