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Avatar von Stasi
  • Stasi

mehr als 1000 Beiträge seit 01.10.2003

Zuschläge ohne Garantien

also quasi das, was man heute ein klein wenig missverständlich "Rechtsanspruch" nennt, eine unverbindliche Absichtserklärung ohne jeglichen rechtlichen Anspruch. Oder einfacher: danke für nichts, wie man zB am "Rechtsanspruch" auf einen Kita-Betreuungsplatz sehen kann! Bei der Rente lautet der juristisch hinderliche Sachgrund, der angeführt wird, um keinen Finger rühren zu müssen, dann eben "kein Geld da" und fertig.

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  • Avatar von Olle Knolle
    • Olle Knolle

    mehr als 1000 Beiträge seit 15.08.2012

    Antwort auf Zuschläge ohne Garantien von Stasi.

    Das ist Unsinn. Die Rechtsgrundlage für Anspruch und Berechnung des Grundrentenzuschlags finden Sie im Sozialgesetzbuch IV.

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  • Avatar von Raistlin666
    • Raistlin666

    mehr als 1000 Beiträge seit 16.04.2003

    Antwort auf Re: Zuschläge ohne Garantien von Olle Knolle.

    Deswegen doch auch das Beispiel mit dem Kitaplatz, es ist doch vollkommen unerheblich was Gesetze sagen, wenn das in der Realität nicht umgesetzt wird und das scheinbar auch politisch so gewollt ist.

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  • Avatar von Olle Knolle
    • Olle Knolle

    mehr als 1000 Beiträge seit 15.08.2012

    Antwort auf Re: Zuschläge ohne Garantien von Raistlin666.

    Blödsinn. Bei der Grundrente handelt es sich um einen sozialgerichtlich einklagbaren Berechnungsanspruch mit einem untrennbar verbundenen Zahlungsanspruch.

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