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    • ThSteier

    mehr als 1000 Beiträge seit 27.09.2001

    Antwort auf Re: Wahlrecht ab 16 von 1Hz.

    1Hz schrieb am 06.04.2021 21:40:

    Binnen der Pupertät kommt es nicht nur zu einigen Hormonausschüttungen, sondern auch zu einem Umbau des Gehirns, der erst mit 24 Jahren abgeschlossen ist. Da ist die Zurechnungsfähigkeit de Fakto eingeschränkt.
    Das ist ein zielführender und binnen unserer Rechtssystematik logischer Schluss, dass dies bei der strafrechtlichen Bewertung einfließt.

    Da widerspricht doch auch niemand. Aber

    Sind das deswegen Menschen, die keine Interessen haben? Die weniger Wert sind? Die keine Stimme haben sollen? Sollen die auch von der Steuer befreit werden?
    Natürlich nicht. Im Gegenteil.

    Wieso muss alles gleich schwarz/weiß sein? Das Problem ist nicht, dass man (egal, wie alt) keine Interessen haben und die Klappe halten soll, sondern dass ich es für unklug halte, Interessen von den Konsequenzen zu trennen. Wünschen und fordern kann ich viel - umsetzen dürfen's dann andere, und wenn's schiefgeht, tja...

    Es fehlt jetzt noch Der Altersbereich unter 16 Jahren, der diskriminiert wird.

    Wenn Du es als Diskriminierung ansiehst, dass zB ein Dreijähriger nicht wählen darf, sei Dir das unbenommen. Mal überspitzt gesagt: Eine Grundschüler-Partei, die sich für die Abschaffung der Schulpflicht plus kostenloses Speiseeis und dreistelliges Taschengeld einsetzt, wäre sicher eine echte Bereicherung der Politik und hätte regen Zulauf...

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  • Avatar von so_ist_es
    • so_ist_es

    mehr als 1000 Beiträge seit 26.08.2005

    ab 24 Jahre Stillstand

    Antwort auf Re: Wahlrecht ab 16 von 1Hz.

    So könnte man es auch ausdrücken, oder? :)

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  • Avatar von KarierterHut
    • KarierterHut

    mehr als 1000 Beiträge seit 15.07.2009

    Antwort auf Wahlrecht ab 16 von ThSteier.

    ThSteier schrieb am 06.04.2021 14:47:

    Ketzerische Frage:
    Fällt, wenn das Wahlrecht ab 16 eingeführt wird, automatisch das Jugendstrafrecht weg?

    Prima Idee. Hat meine volle Unterstützung.

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  • Avatar von Karolis
    • Karolis

    mehr als 1000 Beiträge seit 25.01.2021

    Antwort auf Wahlrecht ab 16 von ThSteier.

    Nein, die Anwendung des Jugendstrafrechts wird ausgeweitet bis 25 Jahre.

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  • Avatar von DLKing
    • DLKing

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    Antwort auf Re: Wahlrecht ab 16 von ThSteier.

    ThSteier schrieb am 06.04.2021 23:34:

    Ich behaupte mal, die Leute sind sich der Konsequenzen schon mehr oder weniger bewusst - sie gewichten das nur unterschiedlich, gern auch im Sinne von "das kleinste Übel".

    Das widerspricht sich eigentlich selbst. Wenn man sich der Konsequenzen bewusst ist, kann man in so einem Fall nur entweder ungültig wählen oder eine eigene Partei gründen bzw. eine der kleinen Parteien wählen. Alles andere ist ja Quatsch, denn so wird sich garantiert nie etwas ändern und es wird immer "übel" sein.

    dann könntest du eher das Strafrecht abschaffen und durch das Jugendstrafrecht ersetzen.

    Sprich, wenn's nicht läuft wie erhofft, schrauben wir halt die Ansprüche runter? Das würde bedeuten, das Bildungssystem auf die Politik auszuweiten.

    Das war halb ironisch gemeint und deine Aussage zu Ende gedacht. Ich halte nichts davon, das Strafmaß bei Unzurechnungsfähigkeit zu reduzieren. Die ist viel zu schwierig feststellbar. Da habe ich schon zig Geschichten gehört, wie Straftäter sich dem Richter erfolgreich als Opfer verkauft haben und selbst Mordversuche mit minimalen Strafen geahndet wurden.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (07.04.2021 10:23).

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    • Markus Müller

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    Antwort auf Re: Wahlrecht ab 16 von bavarian dynamics.

    bavarian dynamics schrieb am 06.04.2021 17:24:

    Und noch das Beste: Wer kriegt denn noch relativ viele Kinder? Ja, also das sind diese ausbildungsfernen Schichten und die Ausländer, oft in Personalunion. Was zeichnet denn den 16-jährigen Ali Achmed Allah und die gleichaltrige Schessicka Arschgeweih aus dem Ghetto aus? Richtig, das TOTALE politische Desinteresse. Die dürfen dann vielleicht wählen, die machens aber einfach ned.

    Das muss so nicht bleiben. Wenn es dem politisch verblendeten, muslimischem Hassprediger gefällt, macht er freitags Wahlwerbung und lässt sich sonntags wählen. "Den 16-jährigen Ali Achmed Allah und die gleichaltrige Schessicka Arschgeweih" zeichnet eben unter Umständen auch die deutsche Staatsbürgerschaft aus.

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    • 1Hz

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    Antwort auf Re: Wahlrecht ab 16 von Pseudonymcen.

    Wie blöd kann man in der Abwägung eigentlich sein? Wie viele gibt es, auf die das zutrifft? Quasi niemanden. Die Masse derer, auf die das nicht zutrifft, darf da nicht drunter leiden. Gruppen- und Sippenhaft ist unzulässig.

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    mehr als 1000 Beiträge seit 27.09.2019

    Antwort auf Re: Wahlrecht ab 16 von ThSteier.

    Dadurch dass die nicht wählen können, werden deren Interessen, auch die des Dreijährigen, siehe Kinderarmut, geringer geachtet. Das ist Altersdiskriminierung und sowohl nach Deutschen und auch nach EU-Recht unzulässig. Zumindest der jeweilige Vormund müsste die Stimme wahrnehmen können.

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    • Markus Müller

    mehr als 1000 Beiträge seit 10.11.2000

    Antwort auf Re: Wahlrecht ab 16 von 1Hz.

    1Hz schrieb am 06.04.2021 21:40:

    Binnen der Pupertät kommt es nicht nur zu einigen Hormonausschüttungen, sondern auch zu einem Umbau des Gehirns, der erst mit 24 Jahren abgeschlossen ist. Da ist die Zurechnungsfähigkeit de Fakto eingeschränkt.

    Das ist ein zielführender und binnen unserer Rechtssystematik logischer Schluss, dass dies bei der strafrechtlichen Bewertung einfließt.

    Sind das deswegen Menschen, die keine Interessen haben? Die weniger Wert sind? Die keine Stimme haben sollen? Sollen die auch von der Steuer befreit werden? Natürlich nicht. Im Gegenteil. Es fehlt jetzt noch Der Altersbereich unter 16 Jahren, der diskriminiert wird.

    Es ist für mich kein logischer Schluss, dass man diese Personen einerseits für reif genung hält, zu wählen, und gleichzeitig unreif genug, für ihre (Un-)Taten nicht voll verantwortlich zu sein. Dies hat nichts damit zu tun, dass diese Personen "weniger wert" seien, sondern im Gegenteil:
    Gleiche Rechte und gleiche Pflichten zeugt von Gleichbehandlung und gleicher Wertschätzung, alles andere ist Willkür.

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    Antwort auf Re: Wahlrecht ab 16 von Markus Müller.

    Markus Müller schrieb am 07.04.2021 10:39:

    Gleiche Rechte und gleiche Pflichten zeugt von Gleichbehandlung und gleicher Wertschätzung, alles andere ist Willkür.

    Und was ist mit der Masse der Jugendlichen, die gar nicht erst straffällig werden? Die werden nicht gleich behandelt sondern durch diese Theorie pauschal kriminalisiert und entrechtet. Sie können nicht über eine pauschale Kriminalisierung einer ganzen Personengruppe deren Interessenvertretung außer Kraft setzen. Das ist Diskriminierung.

    Auch Erwachsene begehen Straftaten. Und bei psychischer Erkrankung wird dies berücksichtigt. Genauso auch eine Ausnahmesituation sowie sonstige mildernde Umstände. Auch werden Frauen massiv im Strafrecht bevorzugt. Das Jugendstrafrecht ist nur eine von vielen Ausnahmen bzw. Sonderfällen.

    Wenn, dann wäre der Ansatz, das Jugendstrafrecht als zu milde zu kritisieren.

    Außerdem darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass es sich bei solchen Straftaten in hohem Maße auch um ein Versagen der Verantwortlichen handelt. Und die haben und behalten trotzdem das Wahlrecht. So wie sie es auch behalten trotz all der Dinge, die man ihnen ankreiden kann.

    Willkür liegt auch nicht vor. Da es sich um klar definierte Kriterien handelt.

    Im Weiteren ist Grundlage des Strafrechtes nicht die Strafe an sich. Die Strafe als solche muss immer zielführend und angemessen sein. Genau diesem Prinzip, dass für alle gilt, folgt das Jugendstrafrecht.

    Nur um beispielhaft mal eine Alternative zu zeigen: Erziehungsberechtigte erhalten einen höheren Stimmenanteil, der dann sukzessive auf die Kinder übergeht, Kommunalwahl ab 14, Landtagswahl ab 16 und volles Wahlrecht ab 18.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (07.04.2021 12:03).

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