Antwort auf Re: Wahlrecht ab 16 von 1Hz.
1Hz schrieb am 06.04.2021 21:40:
Binnen der Pupertät kommt es nicht nur zu einigen Hormonausschüttungen, sondern auch zu einem Umbau des Gehirns, der erst mit 24 Jahren abgeschlossen ist. Da ist die Zurechnungsfähigkeit de Fakto eingeschränkt.
Das ist ein zielführender und binnen unserer Rechtssystematik logischer Schluss, dass dies bei der strafrechtlichen Bewertung einfließt.
Da widerspricht doch auch niemand. Aber
Sind das deswegen Menschen, die keine Interessen haben? Die weniger Wert sind? Die keine Stimme haben sollen? Sollen die auch von der Steuer befreit werden?
Natürlich nicht. Im Gegenteil.
Wieso muss alles gleich schwarz/weiß sein? Das Problem ist nicht, dass man (egal, wie alt) keine Interessen haben und die Klappe halten soll, sondern dass ich es für unklug halte, Interessen von den Konsequenzen zu trennen. Wünschen und fordern kann ich viel - umsetzen dürfen's dann andere, und wenn's schiefgeht, tja...
Es fehlt jetzt noch Der Altersbereich unter 16 Jahren, der diskriminiert wird.
Wenn Du es als Diskriminierung ansiehst, dass zB ein Dreijähriger nicht wählen darf, sei Dir das unbenommen. Mal überspitzt gesagt: Eine Grundschüler-Partei, die sich für die Abschaffung der Schulpflicht plus kostenloses Speiseeis und dreistelliges Taschengeld einsetzt, wäre sicher eine echte Bereicherung der Politik und hätte regen Zulauf...