Ketzerische Frage:
Fällt, wenn das Wahlrecht ab 16 eingeführt wird, automatisch das Jugendstrafrecht weg? Weil - letzteres beruht doch auf der Prämisse, dass sich Jugendliche (gut, bei etlichen Erwachsenen ist's nicht anders...) eben noch nicht immer der Konsequenzen ihrer Handlungen bewusst sind. Beißt sich da nicht etwas?