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Re: Wahlrecht ab 16

Solange mehr als 50% ihre Stimme abgeben und an der Urne BRDigen, wird das gewaltlos nicht möglich sein. Da das System derart legitimiert wird.

Eine dauerhafte Wahlbeteiligung unter 50% mache die fehlende Legitimation offenkundig und würde früher oder später zu Artikel 146GG führen.

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