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Avatar von M.O.I  Abt. Wiederbeschaffung
  • M.O.I Abt. Wiederbeschaffung

mehr als 1000 Beiträge seit 30.03.2020

Klare Regeln wären da schon gut.

Sonst sieht das doch immer ein wenig nach Begünstigung aus.

Grundsätzlich ist es sicherlich nicht verkehrt, wenn ein Kanzler oder ein Präsident auch im Ruhestand weiterhin zum Wohle des deutschen Volkes tätig ist.

Müsste man vielleicht so regeln, dass diese Vergünstigung entfällt, sobald der- oder diejenige anderweitige bezahlte Tätigkeiten aufnimmt. Ehrenamt klar. Aber alles was darüber hinaus geht ... so wie im Falle Schröder ... da wird es schon ein wenig seltsam.

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