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  • Systemverwalter

mehr als 1000 Beiträge seit 20.09.2006

Gilt in Deutschland eigentlich noch Art. 3 GG?

Scheinbar nicht. Bundeskanzler Schröder wurden Büro und Mitarbeiter wegen seiner Kontakte nach Russland einfach mal gestrichen, Frau Merkel hat Büro und 11 Mann Personal. Und ein deutsches Gericht befindet trotz Art. 3 GG, das sei angeblich so korrekt.
Mal sehen, ob sich das BVerfG auch so verhält.

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  1. - Systemverwalter 85 Gilt in Deutschland eigentlich noch Art. 3 GG?
    1. Bigbirl 64 Re: Gilt in Deutschland eigentlich noch Art. 3 GG?
      1. pewoo -64 Sehr fragwürdig
        1. Abteilung 1337 85 Re: Sehr fragwürdig
          1. pewoo -30 Re: Sehr fragwürdig
            1. Katzenbeisser 10 Re: Sehr fragwürdig
            2. Bigbirl 30 Re: Sehr fragwürdig
            3. _42_   Re: Sehr fragwürdig
        2. Bigbirl   Re: Sehr fragwürdig
      2. Systemverwalter 20 Re: Gilt in Deutschland eigentlich noch Art. 3 GG?
    2. pewoo -50 Re: Gilt in Deutschland eigentlich noch Art. 3 GG?
      1. Bigbirl   Re: Gilt in Deutschland eigentlich noch Art. 3 GG?
    3. Rainer-ich 70 Gesinnungsjustiz?
      1. Bigbirl 20 Re: Gesinnungsjustiz?
      2. Systemverwalter   Die Richterin liess sich offenbar vom Presse-Tremolo beeinflussen
    4. alterpinguin   übliche Doppelmoral? Braucht das n8ch eine Erwähnung oder ist esschon
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