Scheinbar nicht. Bundeskanzler Schröder wurden Büro und Mitarbeiter wegen seiner Kontakte nach Russland einfach mal gestrichen, Frau Merkel hat Büro und 11 Mann Personal. Und ein deutsches Gericht befindet trotz Art. 3 GG, das sei angeblich so korrekt.
Mal sehen, ob sich das BVerfG auch so verhält.
Gilt in Deutschland eigentlich noch Art. 3 GG?
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Systemverwalter
Gilt in Deutschland eigentlich noch Art. 3 GG?
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Bigbirl
Re: Gilt in Deutschland eigentlich noch Art. 3 GG?
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pewoo
Sehr fragwürdig
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Abteilung 1337
Re: Sehr fragwürdig
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pewoo
Re: Sehr fragwürdig
- Katzenbeisser Re: Sehr fragwürdig
- Bigbirl Re: Sehr fragwürdig
- _42_ Re: Sehr fragwürdig
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pewoo
Re: Sehr fragwürdig
- Bigbirl Re: Sehr fragwürdig
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Abteilung 1337
Re: Sehr fragwürdig
- Systemverwalter Re: Gilt in Deutschland eigentlich noch Art. 3 GG?
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pewoo
Sehr fragwürdig
- pewoo Re: Gilt in Deutschland eigentlich noch Art. 3 GG?
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Rainer-ich
Gesinnungsjustiz?
- Bigbirl Re: Gesinnungsjustiz?
- Systemverwalter Die Richterin liess sich offenbar vom Presse-Tremolo beeinflussen
- alterpinguin übliche Doppelmoral? Braucht das n8ch eine Erwähnung oder ist esschon
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Bigbirl
Re: Gilt in Deutschland eigentlich noch Art. 3 GG?