Karyptis schrieb am 21.06.2023 19:36:
Wie ist das eigentlich mit der Kostenübernahme der geschlechtsangleichenden Operationen? Derzeit setzt das die klinische Diagnose eine Geschlechtsdysphorie voraus und die Feststellung eines Leidensdrucks. Mit dem neuen Gesetz fällt der Leidensdruck weg. Wird die Operation dann gar nicht mehr oder für jeden bezahlt?
die personenstandsrechtlichen Regelungen und die sozialrechtlichen in Bezug auf die Kostenübernahmepflichten der gesetzlichen Krankenkassen hatten noch nie was miteinander zu tun.