"Menschenrechte stehen allen Menschen zu, allein aufgrund der Tatsache, dass der Mensch Mensch ist..."
So die Landeszentrale für politische Bildung in Baden Württemberg.
https://www.lpb-bw.de/menschenrechte
Grundlage dazu:
Am 10. Dezember 1948 hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen die 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verabschiedet.
Sie kann als eine Art „Magna Charta der gesamten Menschheit“ bezeichnet werden, da sie vom Grundsatz der „angeborenen Würde“ und der „gleichen Rechte“ aller Menschen ausgeht und darin die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden sieht. Anspruch auf diese Rechte hat jedermann, „ohne Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand“.
https://www.lpb-bw.de/erklaerung-menschenrechte
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