Ansicht umschalten
  • Avatar von Ketwurst
    • Ketwurst

    mehr als 1000 Beiträge seit 22.03.2015

    Antwort auf Re: Ja, z.B. das Recht auf koerperliche Unversehrtheit von pewoo.

    pewoo schrieb am 18.05.2021 17:48:

    Ketwurst schrieb am 18.05.2021 17:29:

    Ungeimpft -> an Corona erkrankt und im Bett

    Hmm.... wie genau konnte es dann ueberhaupt zu zig Millionen Infizierter kommen?

    PCR Positiv getester <> Infiziert (das sollte nach einem Jahr auch dir bekannt sein)

    Und wer legt sich waehrend der hoch-infektioesen Phase direkt vor Symtombeginn ins Bett? Und wie kann man das merken?

    Gibt es wirklich seriöse Belege, dass ein relevanter Anteil der Infektionen in dieser Phase statt gefunden haben? Wenn ich mir das rumgestümpere des letzten Jahres anschaue, habe ich eher den Eindruck hier weiss keiner so genau wie sich die Infektion ausbreitet. Man sieht es ja an den wirkungslosen Lockdowns.

    Darüber hinaus bezweifel ich, dass man vor Symptombegin hochinfektiös ist.

    Bewerten
    - +
  • Avatar von pewoo
    • pewoo

    mehr als 1000 Beiträge seit 21.07.2016

    Antwort auf Re: Ja, z.B. das Recht auf koerperliche Unversehrtheit von Ketwurst.

    Ketwurst schrieb am 18.05.2021 18:21:

    Bett? Und wie kann man das merken?

    Gibt es wirklich seriöse Belege, dass ein relevanter Anteil der Infektionen in dieser Phase statt gefunden haben

    Ja. Man hat das mit Haushaltsstudien nachgewiesen.
    Ist auch logisch, da die Viruslast vor Symtombeginn sehr hoch ist.

    Darüber hinaus bezweifel ich, dass man vor Symptombegin hochinfektiös ist.

    Wenn du Wissenschaft ansich ablehnst, kannst du das natuerlich tun.

    Bewerten
    - +
  • Avatar von Ketwurst
    • Ketwurst

    mehr als 1000 Beiträge seit 22.03.2015

    Antwort auf Re: Ja, z.B. das Recht auf koerperliche Unversehrtheit von pewoo.

    pewoo schrieb am 18.05.2021 19:16:

    Ketwurst schrieb am 18.05.2021 18:21:

    Bett? Und wie kann man das merken?

    Gibt es wirklich seriöse Belege, dass ein relevanter Anteil der Infektionen in dieser Phase statt gefunden haben

    Ja. Man hat das mit Haushaltsstudien nachgewiesen.
    Ist auch logisch, da die Viruslast vor Symtombeginn sehr hoch ist.

    Diese Studien kannst du mir sicherlich verlinken. Wichtig ist, dass darin Nachgewiesen wird: das ein relevanter Anteil der Übertragungen vor Symptombegin stattgefunden hat.

    Das RKI ist da übrigens nicht so sicher:

    https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html;jsessionid=DE6ED693E5F49C238256C585BE5BC4DB.internet062?nn=13490888#doc13776792bodyText3

    Genaugenommen hat das RKI Zweifel ob der Nachweisbarkeit der Infektiosität vor Symptombegin. (Ich liebe es das RKI zu zitieren.)

    Darüber hinaus bezweifel ich, dass man vor Symptombegin hochinfektiös ist.

    Wenn du Wissenschaft ansich ablehnst, kannst du das natuerlich tun.

    Das war nur der Knochen den ich Dir noch hingeworfen habe und du hast direkt zugeschnappt. Zur Wissenschaftlichkeit, siehe oben.

    Bewerten
    - +
  • Avatar von pewoo
    • pewoo

    mehr als 1000 Beiträge seit 21.07.2016

    Symtomlos aber Infektioes

    Antwort auf Re: Ja, z.B. das Recht auf koerperliche Unversehrtheit von Ketwurst.

    Ketwurst schrieb am 18.05.2021 19:31:

    pewoo schrieb am 18.05.2021 19:16:

    Ketwurst schrieb am 18.05.2021 18:21:

    Bett? Und wie kann man das merken?

    Gibt es wirklich seriöse Belege, dass ein relevanter Anteil der Infektionen in dieser Phase statt gefunden haben

    Ja. Man hat das mit Haushaltsstudien nachgewiesen.
    Ist auch logisch, da die Viruslast vor Symtombeginn sehr hoch ist.

    Diese Studien kannst du mir sicherlich verlinken. Wichtig ist, dass darin Nachgewiesen wird: das ein relevanter Anteil der Übertragungen vor Symptombegin stattgefunden hat.

    Das RKI ist da übrigens nicht so sicher:

    https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html;jsessionid=DE6ED693E5F49C238256C585BE5BC4DB.internet062?nn=13490888#doc13776792bodyText3

    Genaugenommen hat das RKI Zweifel ob der Nachweisbarkeit der Infektiosität vor Symptombegin. (Ich liebe es das RKI zu zitieren.)

    Nimm doch zur Einfachheit die von dir gegannte Zusammmenfassung:


    Übertragung durch asymptomatische, präsymptomatische und symptomatische Infizierte

    Dabei können diese Symptome relativ subtil sein, wie z. B. Kopf- und Halsschmerzen. Eine solche Phase mit leichteren Symptomen kann einer späteren Phase mit „typischeren“ Symptomen, wie z. B. Fieber oder Husten, um ein oder zwei Tage vorausgehen (75). "Typischere" Symptome können aber auch ausbleiben.
    Darüber hinaus steckt sich ein relevanter Anteil von Personen bei infektiösen Personen innerhalb von 1-2 Tagen vor deren Symptombeginn an (73, 76).

    Also: Uebertagung ganz ohne Symtome, und Uebertragung bei Kopfschmerzen.
    Das kann man als Infizierter nicht erkennen.

    Weiterhin kann es sehr schnell gehen:

    Aus Einzelbeobachtungen lässt sich jedoch schließen, dass auch sehr kurze Intervalle bis zum Beginn der Ansteckungsfähigkeit möglich sind, d. h. eine Ansteckung anderer Personen am Tag nach der eigenen Infektion, möglicherweise sogar am selben Tag (75).

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.05.2021 19:45).

    Bewerten
    - +
  • Avatar von Ketwurst
    • Ketwurst

    mehr als 1000 Beiträge seit 22.03.2015

    Antwort auf Symtomlos aber Infektioes von pewoo.

    Ok, es langweilt mich langsam. Deshalb jetzt mein letzter Kommentar hier. Bitte das Zitat nicht vor dem letzten Satz abschneiden, damit es in deine wacklige Argumentation passt.

    Wie groß dieser Anteil ist, kann nicht genau beziffert werden, da in vielen der Studien der „Symptombeginn“ nicht oder nicht gut definiert wurde.

    Bewerten
    - +
  • Avatar von amestis
    • amestis

    mehr als 1000 Beiträge seit 11.01.2019

    Antwort auf Ja, z.B. das Recht auf koerperliche Unversehrtheit von pewoo.

    Dann lassen Sie sich impfen. Dann kann ihnen auch nichts passieren. Somit ist ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit gewährt. Übrigens haben dieses Recht auch die Ungeimpften oder Impfunwilligen. Wenn Sie jemanden eine Impfung aufzwingen, der das Risiko ernsthafter Folgen für nicht hinnehmbar hält, verletzen Sie sein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Und das Vorenthalten der Grundrechte ist unmittelbarer Zwang.

    Bewerten
    - +
  • Avatar von amestis
    • amestis

    mehr als 1000 Beiträge seit 11.01.2019

    Antwort auf Re: Grundrechte? von robowarp.

    Wenn Sie jemanden zwingen, sich impfen zu lassen, verletzen sie damit dessen Rechte. Somit ist ihr Argument "Bloedsinn, "deine" Grundrechte hoeren schon mal da auf wo die von einem "anderem" beginnen," ein glattes Eigentor.

    Bewerten
    - +
  • Avatar von pewoo
    • pewoo

    mehr als 1000 Beiträge seit 21.07.2016

    Antwort auf Re: Symtomlos aber Infektioes von Ketwurst.

    Ketwurst schrieb am 18.05.2021 19:57:

    Ok, es langweilt mich langsam. Deshalb jetzt mein letzter Kommentar hier. Bitte das Zitat nicht vor dem letzten Satz abschneiden, damit es in deine wacklige Argumentation passt.

    Wie groß dieser Anteil ist, kann nicht genau beziffert werden, da in vielen der Studien der „Symptombeginn“ nicht oder nicht gut definiert wurde.

    Steht doch im Artikel: Eine relevante Anzahl.
    Ob nun genau 30% oder 40% ist egal.

    Bewerten
    - +
  • Avatar von longi
    • longi

    mehr als 1000 Beiträge seit 17.03.2007

    Antwort auf Re: Ja, z.B. das Recht auf koerperliche Unversehrtheit von amestis.

    amestis schrieb am 18.05.2021 20:12:

    Dann lassen Sie sich impfen. Dann kann ihnen auch nichts passieren.

    Bin ja bei dir, das ist doch aber ein "Gerücht".

    Bewerten
    - +
  • Avatar von Demokratix
    • Demokratix

    mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.2007

    Antwort auf Re: Ja, z.B. das Recht auf koerperliche Unversehrtheit von Ketwurst.

    Ketwurst schrieb am 18.05.2021 17:29:

    Geimpft -> an Corona erkrankt aber mit schwachen Symptomen -> Superspreader

    Wo wir gerade bei Studien sind - wo ist deine?

    Bewerten
    - +
Ansicht umschalten