Auch auf die Gefahr hin dass dieser Kommentar wieder gelöscht wird ; Grundrechte stehen jedem zu. Ohne wenn und aber!
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Ja, z.B. das Recht auf koerperliche Unversehrtheit
Antwort auf Grundrechte? von Ars Schwarzgrund.
Ich schaetze das Recht auf koerperliche Unversehrtheit sehr!
Darum geht es doch.
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Antwort auf Grundrechte? von Ars Schwarzgrund.
Ars Schwarzgrund schrieb am 18.05.2021 16:33:
Auch auf die Gefahr hin dass dieser Kommentar wieder gelöscht wird ; Grundrechte stehen jedem zu. Ohne wenn und aber!
Bloedsinn, "deine" Grundrechte hoeren schon mal da auf wo die von einem "anderem" beginnen, das weitere regeln andere Gesetze , schon seit immer
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Antwort auf Ja, z.B. das Recht auf koerperliche Unversehrtheit von pewoo.
Ich auch. Alle Geimpften gefährden mich aber, da sie als Superspreader rumlaufen und mich unentdeckt mit dem Virus anstecken können.
Wenn ich Corona bekomme, werde ich als nicht Geimpfter krank und leg mich ins Bett - Gefahr gebannt.
Wenn jetzt das Argument asymptomatisch Erkrankte können Virus verbreiten kommt, bitte eine seriöse Studie beifügen, die das belegt. -
Antwort auf Re: Ja, z.B. das Recht auf koerperliche Unversehrtheit von Ketwurst.
Ketwurst schrieb am 18.05.2021 17:11:
Alle Geimpften gefährden mich aber, da sie als Superspreader rumlaufen und mich unentdeckt mit dem Virus anstecken können.
Das ist nicht richtig, aber hier zu kompliziert (die Wahrscheinlichkkeit der Uebertragung ist viel geringer). Lassen wir es mal so stehen.
Wenn jetzt das Argument asymptomatisch Erkrankte können Virus verbreiten kommt, bitte eine seriöse Studie beifügen, die das belegt.
Nunja, es braucht wohl keine Studie, da du es gerade zwei Saetze vorher(!) selber behauptet hast.
Oder was genau ist der Unterschied zwischenn "unentdeckt mit dem Virus anstecken" und "asymptomatisch Erkrankte können Virus verbreiten"?
:-D
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.05.2021 17:25).
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Antwort auf Re: Ja, z.B. das Recht auf koerperliche Unversehrtheit von pewoo.
Ist das wirklich dein Wissensstand? Mir wäre so ein Kommentar peinlich.
Geimpft -> an Corona erkrankt aber mit schwachen Symptomen -> Superspreader
Ungeimpft -> an Corona erkrankt und im Bett -
Antwort auf Ja, z.B. das Recht auf koerperliche Unversehrtheit von pewoo.
pewoo schrieb am 18.05.2021 16:47:
Ich schaetze das Recht auf koerperliche Unversehrtheit sehr!
Darum geht es doch.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Abwehrrecht des Bürgers gegen einen übergriffigen Staat (Lehre aus der Nazi-Diktatur und zB deren Euthansasie).
Auf die heutige Situation bezogen kann also ein Bürger die Impfung als Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit verweigern und hat das GG auf seiner Seite.
Was Leute wie sie daraus machen ist de facto einen Sinnumkehr, aus der sie dann eine Impfpflicht abzuleiten glauben. Das ist eine rechtliche Perversion.Wenn der GG-Artikel tatsächlich so wie sie es darstellen auslegbar wäre, dann könnten ja Bürger gegen all die krankmachenden Einflüsse der Industrie, des Autoverkehrs, der Energieerzeugung, der Pharmabranche usw. klagen und die Regierung zur Abschaffung dieser Schadensquellen vor Gericht klagen.
Können sie aber nicht, weil der Sinngehalt eben der oben dargestellte ist.Ökokom - gleiche Teilhabe für alle
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Antwort auf Re: Ja, z.B. das Recht auf koerperliche Unversehrtheit von ÖKOKOM.
ÖKOKOM schrieb am 18.05.2021 17:32:
Wenn der GG-Artikel tatsächlich so wie sie es darstellen auslegbar wäre, dann könnten ja Bürger gegen all die krankmachenden Einflüsse der Industrie, des Autoverkehrs, der Energieerzeugung, der Pharmabranche usw. klagen und die Regierung zur Abschaffung dieser Schadensquellen vor Gericht klagen.
Das passiert ja auch.
Das Bundesverfassungsgericht hatte sich wiederholt mit Eingriffen in das Grundrecht zu beschäftigen, so z. B. hinsichtlich
des Schutzes vor Beeinträchtigungen durch Fluglärm[5]
des Schutzes vor Beeinträchtigungen durch ein atomares Endlager[6]
des Schutzes vor Beeinträchtigungen im Rahmen der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit[5][9]
des Schutzes vor Gesundheitsgefahren durch Ozon[10]
des Nichtraucherschutzes durch den Gesetzgeber[12]Wobei natuerlich Grundrechte immer gegeneinander abgewogen werden muessen.
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Antwort auf Re: Ja, z.B. das Recht auf koerperliche Unversehrtheit von Ketwurst.
Ketwurst schrieb am 18.05.2021 17:29:
Ungeimpft -> an Corona erkrankt und im Bett
Hmm.... wie genau konnte es dann ueberhaupt zu zig Millionen Infizierter kommen?
Und wer legt sich waehrend der hoch-infektioesen Phase direkt vor Symtombeginn ins Bett? Und wie kann man das merken?
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In den USA ist das Tragen einer Schusswaffe ein Grundrecht.
Antwort auf Grundrechte? von Ars Schwarzgrund.
Eine Gesellschaft braucht Regeln, nur Adam konnte im Paradies machen was er wollte bis Eva kam und die Regeln brach.
Corona mag nicht die tödlichste aller denkbaren Seuchen sein. Aber Grundrechte ohne wenn und aber ist in einer Gesellschaft nicht möglich. Oder willst du das jeder wie in den USA mit seiner Handwaffe rumrennen darf, weil er glaubt das sei sein Grundrecht.
https://www.aidshilfe.de/hiv-strafrecht
Da darf man auch nicht mehr alles, und niemand regt sich auf.