Einmal angenommen, der ehemalige Cyberclown Intendant des BSI Arne Schönbohm erhält Recht und ihm werden die geforderten € 100.000,- zugesprochen, da im Spielbetrieb des ÖR Jan Böhmermann dem Amtsinhaber Schönbohm Nähe zu Russland vorwarf und der daraufhin quasi auf Zuruf Job und Posten verlor, zahlt das mutmaßlich Gebührenzahler statt der Gesamtverantwortliche. Obwohl so viel Verantwortung doch entsprechend vergütet wird.