Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 14.02.2015

wenn sie ausfällt

Ampel

gilt wieder rechts vor links

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (29.08.2022 12:19).

Bewerten
- +
  • Avatar von nichtmehrkoelner
    • nichtmehrkoelner

    626 Beiträge seit 29.08.2022

    Antwort auf wenn sie ausfällt von .

    nee, anders. Wenn Nachts die Ampel bei überegulierten, wohlstandsverwahrlosten Kreuzungen Gesellschaften ausfällt, dann gilt wieder als Minimum automatisch das Rechts vor Links-Prinzip ... so zumindest bei der STVO ...

    Bitter, ich hätts gern auch anders, aber ist wohl so.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (29.08.2022 13:59).

    Bewerten
    - +
  • Avatar von
    • unbekannter Benutzer

    438 Beiträge seit 06.03.2020

    Antwort auf wenn sie ausfällt von .

    die Ampel

    gilt wieder rechts vor links

    Und >

    - Positiv vor Negativ (Verkehrsschilder)
    - der durchgehende Verkehr auf der Autobahn hat Vorrang
    - der im Kreisel Fahrende hat Vorrang.

    Wobei das Letztere vor fast 60 Jahren nach meiner Erinnerung nicht so galt. Da war noch rechts vor links. Aber es gab damals sehr wenige Kreisel in D.

    Bewerten
    - +
  • Avatar von florent
    • florent

    2 Beiträge seit 20.10.2021

    Antwort auf Re: wenn sie ausfällt von .

    Im Kreisverkehr gilt dann r-v-l, wenn an der Kreisverkehr-Einfahrt kein Vorfahrt-gewähren Schild ist. Habe ich in freier Wildbahn (in D) noch nicht gesehen, wäre ja auch unnötig gefährlich.

    Bewerten
    - +
  • Avatar von
    • unbekannter Benutzer

    438 Beiträge seit 06.03.2020

    Antwort auf Re: wenn sie ausfällt von florent.

    Innerhalb eines Kreisverkehrs haben Autofahrer nur dann Vorfahrt gegenüber den Einfahrenden, wenn an den Einmündungen zum Kreisel sowohl das Zeichen „Kreisverkehr“ als auch das Zeichen „Vorfahrt gewähren“ aufgestellt sind. Fehlen beide Schilder, gilt die übliche Regel „rechts vor links“.

    https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/verkehrsrecht/vorsicht-falle-rechts-vor-links-auch-im-kreisverkehr_212_147186.html

    Bewerten
    - +
  • Avatar von florent
    • florent

    2 Beiträge seit 20.10.2021

    Antwort auf Re: wenn sie ausfällt von .

    Danke für den Link, er bestätigt doch grundsätzlich meine Aussage?
    Die Frage, was für den Fall gilt wenn an einem Kreisverkehr zwar ein Kreisverkehrschild steht, aber kein Vorfahrt-gewähren Schild, wird in dem Artikel allerdings nicht geklärt. Und in der Gerichtsentscheidung ging es ja auch nicht nur um die Einfahrt, sondern den gleichzeitigen Spurwechsel bei mehrspurigen Kreisverkehren.
    In Polen ist das zB genauer geregelt.

    Bewerten
    - +
Ansicht umschalten