Innerhalb eines Kreisverkehrs haben Autofahrer nur dann Vorfahrt gegenüber den Einfahrenden, wenn an den Einmündungen zum Kreisel sowohl das Zeichen „Kreisverkehr“ als auch das Zeichen „Vorfahrt gewähren“ aufgestellt sind. Fehlen beide Schilder, gilt die übliche Regel „rechts vor links“.
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/verkehrsrecht/vorsicht-falle-rechts-vor-links-auch-im-kreisverkehr_212_147186.html