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680 Beiträge seit 28.06.2022

Verpflichtung zum heizen ?

Wenn nun ein Mieter seine Heizung ausschaltet und über den Winter woanders "unterkommt", besteht die Gefahr das die Heizung einfriert/zerstört wird.
Möglicherweise auch die Trink- Abwasserleitungen.
Von einer Verpflichtung zum Heizen habe ich bisher in keinem Mietvertrag etwas gelesen.
Aber so einfach kann es ja nicht sein.
Wie ist das rechtlich ? Gibt es eine Informationspflicht, wäre das mutwillige Zerstörung ?

(Ich gehe davon aus, dass der Mietende eine Etagenheizung in der gemieteten Wohnung hat).

edit:
"Mieter sind nicht verpflichtet zu heizen, müssen jedoch dafür sorgen, dass es dadurch nicht zu Schäden an der Mietsache kommt."
Das betrifft offenbar auch Schimmel.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (30.06.2022 08:35).

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    Antwort auf Verpflichtung zum heizen ? von Domino_.

    Domino_ schrieb am 30.06.2022 07:42:

    Wenn nun ein Mieter seine Heizung ausschaltet und über den Winter woanders "unterkommt", besteht die Gefahr das die Heizung einfriert/zerstört wird.

    So schnell friert da nichts ein. Da müsste schon mindestens mehrere Wochen einige Minusgrade herrschen und das Haus keinerlei interne Wärmegewinne haben.

    dass der Mietende

    Wer?

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    680 Beiträge seit 28.06.2022

    Antwort auf Re: Verpflichtung zum heizen ? von KillingTime.

    dass der Mietende

    Wer?

    Der Mieter, die Mieterin. :-)

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