Im Grund gehört auf diese Einlassung der Berliner Justiz wegen des Ehrdeliktes strafrechtlich geahndet.
Eine Ermittlung wegen Verdachts auf Volksverhetzung stellt per se keine Ehrverletzung dar und ist erst recht nicht strafrechtlich zu ahnden.
Vielleicht werden die Ermittlungen gegen Waters nicht viel strafrechtlich Relevantes zutage fördern, da es in ähnlichen Fällen bereits Urteile gab, die sinngemäß besagten, dass eine Volksverhetzung dann nicht vorliege, wenn das Gesagte oder Dargestellte auch anders interpretiert werden kann.
Und dennoch war und ist es richtig, zu ermitteln, d.h. Informationen zu sammeln und genau zu prüfen, was da genau los ist, wenn jemand im Fascho-Aufzug auftritt und ein aufblasbares Schwein (!) mit Davidsstern herumfliegen lässt.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (31.05.2023 11:31).