Wer auch immer meint, daraus einen strafrechtlichen Vorwurf der Verherrlichung – nicht nur Verharmlosung! – des Nationalsozialismus abzuleiten zu können, versteht von Sujet so viel wie Milli Vanilli von Gesang.
Ja, nur ist die Diskographie von Pink Floyd kein Bestandteil der Polizeiausbildung.
Nach wenigen Minuten Recherche kann man ja rausfinden, dass die Ikonographie der gekreuzten Hämmer und das rotweiße kreisförmige Logo seit ungefähr 40 Jahren mit dem Konzeptalbum The Wall verbunden sind. Natürlich ist das eine ganz bewusste Anspielung auf faschistische Symbolik, nur eben keine Verherrlichung.
Und deshalb werden die Ermittlungen zum Anfangsverdacht auch recht schnell wieder eingestellt werden.
Und das Resultat wird sein, dass irgendwer Echauffiertes eine Anzeige gestellt und vor der Justiz damit leider Baden gegangen ist. Alles gut.