Jenseits der hier vorgetragenen Fortsetzung des Hickhacks zwischen Soziologen bleibt die Tatsache, dass der in der Extremismusforschung in Deutschland verwendete Extremismusbegriff per definitionem auf Axiomen des bürgerlichen Staates auffusst und daher seine staatstragende Intention und Ausrichtung ausser Zweifel steht.
Damit ist er in ein ideologisches Feld eingespannt und als wissenschaftlicher mindestens fragwürdig.