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Avatar von Naturzucker
  • Naturzucker

mehr als 1000 Beiträge seit 06.03.2012

Egal, wie man es dreht und wendet, egal, wie hart jemand sein ganzes Leben

gearbeitet hat, wieviel Verantwortung er hatte,

am Ende erben seine Nachkommen völlig unverdient und ohne eigenes Zutun sein Vermögen. Und wenn sie sich dabei nicht allzu dumm anstellen, dann müssen sie nicht mehr viel tun, um dieses Vermögen weiter zu mehren. Denn am Ende werden Vermögen zu einem Selbstläufer. Oder wie ein geflügeltes Wort sagt: Große Vermögen kann man nur verdummen.

Spätestens mit dem Übergang auf die Erben brechen alle Versuche der Rechtfertigung für überbordende Vermögensakkumulation in sich zu sammen wie in Kartenhaus.

Warum sollen die Erben der Firmengründer von BMW all den akkumulierten Mammon erben, während die Erben der Arbeiter, die den Laden groß gemacht haben, ihren leistungslos zu Vermögen gekommenden neuen Herren dienen sollen?

Hierfür gibt es keine Rechtfertigung. Außer, man sieht den Feudalismus als grundlegenden Bestandteil unserer Gesellschaftsform.

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    • unbekannter Benutzer

    875 Beiträge seit 08.11.2023

    Antwort auf Egal, wie man es dreht und wendet, egal, wie hart jemand sein ganzes Leben von Naturzucker.

    Warum sollen die Erben der Firmengründer von BMW all den akkumulierten Mammon erben, während die Erben der Arbeiter, die den Laden groß gemacht haben, ihren leistungslos zu Vermögen gekommenden neuen Herren dienen sollen?

    der Arbeiter möchte Arbeiter bleiben, er arbeitet seinem Herren zu.

    Hierfür gibt es keine Rechtfertigung. Außer, man sieht den Feudalismus als grundlegenden Bestandteil unserer Gesellschaftsform.

    Der dienstbare Arbeiter ist die Rechtfertigung selber,
    er hat es sich seinen Lohn verdient.

    Johnathan

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  • Avatar von Fritz (5)
    • Fritz (5)

    594 Beiträge seit 27.09.2020

    Antwort auf Egal, wie man es dreht und wendet, egal, wie hart jemand sein ganzes Leben von Naturzucker.

    Analoges gab es schon mal - das Lehnswesen.
    Mit dem Tod fiel das Lehen an den Kaiser zurück
    und wurde neu vergeben.
    Schliesslich schaffte man es, diesen Prozess zu unterbinden
    und riss sich das Lehen vererbbar unter den Nagel .

    MfG Bernays

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.12.2023 10:39).

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  • Avatar von Sachlich1967
    • Sachlich1967

    198 Beiträge seit 23.09.2012

    Antwort auf Egal, wie man es dreht und wendet, egal, wie hart jemand sein ganzes Leben von Naturzucker.

    Wenn ein Erbe sein ganzes Leben einen hohen Lebensstandard hatte und dann mit weniger konfrontiert wird, sieht er sich den Rest seines Lebens gefoltert. Womit hat er lebenslange Folter verdient? Er kann z. B. behindert sein.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.12.2023 12:19).

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  • Avatar von Ammerländer
    • Ammerländer

    mehr als 1000 Beiträge seit 24.01.2021

    Antwort auf Egal, wie man es dreht und wendet, egal, wie hart jemand sein ganzes Leben von Naturzucker.

    Das Erbrecht abzuschaffen, ist eine interessante Idee.
    Das Grundgesetz steht dem aber entgegen.
    Artikel 14 GG

    (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

    Der Artikel fällt unter die "Ewigkeitsklausel". Man darf das Erbe zwar besteuern, aber nicht abschaffen.
    Das Verfassungsgericht müsste dann am Ende wohl entscheiden, ab welchen Prozentsatz die Steuer in die Abschaffung übergeht.

    PS: Ich bin juristischer Laie. Falls meine Meinung falsch ist, bin ich für Belehrung dankbar.

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  • Avatar von Fritz (5)
    • Fritz (5)

    594 Beiträge seit 27.09.2020

    Antwort auf Re: Egal, wie man es dreht und wendet, egal, wie hart jemand sein ganzes Leben von Sachlich1967.

    Steht da nicht auch im Grundgesetz soetwas wie "Eigentum verpflichet".
    - zu was?

    MfG Bernays

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  • Avatar von szul
    • szul

    mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2003

    Da empfehle ich einen Gang zum Psychiater.

    Antwort auf Re: Egal, wie man es dreht und wendet, egal, wie hart jemand sein ganzes Leben von Sachlich1967.

    Sachlich1967 schrieb am 15.12.2023 12:02:

    Wenn ein Erbe sein ganzes Leben einen hohen Lebensstandard hatte ...

    Dann hat er wohl "über seine Verhältnisse gelebt".

    ... und dann mit weniger konfrontiert wird, sieht er sich den Rest seines Lebens gefoltert.

    Da empfehle ich einen Gang zum Psychiater.

    Womit hat er lebenslange Folter verdient?

    Damit, dass er etwas als "Folter" empfindet,
    was für die Mehrheit der Bevölkerung der Normalzustand ist.

    Er kann z. B. behindert sein.

    Dieses Schicksal kann jeden Treffen und hat nichts damit zu tun,
    in welchen finanziellen Verhältnissen man lebt.
    Was also soll das hier?!?

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  • Avatar von szul
    • szul

    mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2003

    Das gilt nicht nur für das Erbrecht, sondern auch für das Eigentum

    Antwort auf Re: Egal, wie man es dreht und wendet, egal, wie hart jemand sein ganzes Leben von Ammerländer.

    Ammerländer schrieb am 15.12.2023 12:36:

    Das Erbrecht abzuschaffen, ist eine interessante Idee.
    Das Grundgesetz steht dem aber entgegen.
    Artikel 14 GG

    (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

    Der Artikel fällt unter die "Ewigkeitsklausel". Man darf das Erbe zwar besteuern, aber nicht abschaffen.
    Das Verfassungsgericht müsste dann am Ende wohl entscheiden, ab welchen Prozentsatz die Steuer in die Abschaffung übergeht.

    PS: Ich bin juristischer Laie. Falls meine Meinung falsch ist, bin ich für Belehrung dankbar.

    Spannend ist, dass das ja nicht nur für das Erbrecht gilt, sondern auch für das Eigentum.

    Es wäre also möglich, auch für das Eigentum gesetzliche "Schranken" zu definieren.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.12.2023 13:12).

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  • Avatar von jc1
    • jc1

    mehr als 1000 Beiträge seit 16.07.2012

    Diese das Vermögen und das Eigentum betreffenden Passagen ...

    Antwort auf Re: Egal, wie man es dreht und wendet, egal, wie hart jemand sein ganzes Leben von Ammerländer.

    Ammerländer schrieb am 15.12.2023 12:36:

    Das Erbrecht abzuschaffen, ist eine interessante Idee.
    Das Grundgesetz steht dem aber entgegen.
    Artikel 14 GG

    (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

    Der Artikel fällt unter die "Ewigkeitsklausel". Man darf das Erbe zwar besteuern, aber nicht abschaffen.
    Das Verfassungsgericht müsste dann am Ende wohl entscheiden, ab welchen Prozentsatz die Steuer in die Abschaffung übergeht.

    PS: Ich bin juristischer Laie. Falls meine Meinung falsch ist, bin ich für Belehrung dankbar.

    ...sind historisch erklärlich. Nachdem der Feudalismus im 18. Jh mehr und mehr durch Revolutionen und Industrialisierung konstitutionalisiert wurde, lösten die Industriemagnaten mehr und mehr den Adel als Einflußfaktor ab und die Verfassungen der nunmehr bürgerlichen Gesellschaften spiegelten das in ihrer somit konstitutionellen Betonung des Schutzes von Eigentum und Vermögen. Was vielleicht dafür gedacht war, eine Restauration, also die Rückkehr zur feudalen Gesellschaft, bei der der Lehnsherr auch die Produktionsmittel nach Gutdünken vergab, zu verhindern, führte im weiteren Verlauf dazu, daß die Eigentums- und Vermögensordnungen dieser Gesellschaften sich auch als Abwehrmittel gegen Begehrlichkeiten des Proletariats bewährten, am Profit partizipieren oder die Produktionsmittel vergesellschaften zu wollen. Und das blieb seitdem so, da haben 2 Weltkriege nicht viel vermocht, weil es für die besitzende Klasse, um das mal so zu formulieren, am auskömmlichsten war und ist und diese ihre Einflußmöglichkeiten auf den Gesetzgebers nutzten und weiter nutzen, diesen Zustand zu bewahren. Solange die Plebs keine Hungerrevolten veranstaltet, genügen Bild und Glotze bzw. Streaming und Social Media, um sie ruhigzustellen. Interressanterweise hat sich diese Sichtweise auch auf den vormaligen Ostblock ausgedehnt, weil die ans Volk ausgegebenen Aktien der vormaligen Kombinate sich komischerweise alsbald in den Händen weniger konzentrierten, die nun als Oligarchen eine eigene Klasse bilden und gleichfalls weitgehend in Ruhe gelassen werden.
    P.S. Ich bin historischer UND juristischer Laie. Wo meine Sichtweise allzu grob daneben liegt: Hinweis erbeten.

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