choke schrieb am 15.08.2023 12:57:
teutolith schrieb am 15.08.2023 10:03:
fratz schrieb am 15.08.2023 09:56:
"Wollen wir, daß die Ukraine überlebt? "
Nö, ich nicht.
Deine Offenheit ist ... strafrechtlich relevant.
Das hätte ich jetzt gerne mal anhand des StGB belegt.
Meinungsfreiheit deckt leider nicht alles.
In diesem Fall könnte man Sie evtl. des Vorsatzes einer Straftat bezichtigen:
StGB § 323c - Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
Es wird jedoch keine Anklage erhoben werden, da es Aufgabe des Forenbetreibers ist, strafrechtlich relevante Beiträge zu löschen. In dem Fall wird ein Moderator jedoch erst kurz bei der Rechtsabteilung anrufen und nachfragen, ob es wirklich strafrechtlich relevant ist. In Zweifelsfällen wird vorsichtshalber meistens gesperrt.
Ich persönlich halte es für vernachlässigbar, weil Sie mit Forengeschreibsel keinen Einfluss auf die tatsächlichen Hilfeleistungen nehmen können. Ich würde es an Ihrer Stelle jedoch lieber nicht auf die Spitze treiben und Dinge heraufbeschwören, die zum gegebenen Zeitpunkt vielleicht noch nicht fällig sind.