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Avatar von Destao
  • Destao

mehr als 1000 Beiträge seit 07.01.2004

Wasch mich, aber mach mich nicht nass!

Es gibt zwei Möglichkeiten:

Entweder, wir wollen das russische Gas, dann können wir Nordstream II in Betrieb nehmen, um von durch Drittparteien verursachten Liefereinschränkungen (Polen, Kanada, Ukraine) unabhängig zu sein.

Oder, wir wollen das russische Gas nicht - dann sollten wir aufhören, den Russen böse Absichten zu unterstellen.

Die Russen wollen ihre Verträge erfüllen, das haben sie immer wieder gesagt und gezeigt, wenn es ihnen möglich war. Die Transatlantiker nutzen ihren Einfluss in Europa, um genau das zu verhindern.

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  • Avatar von KillingTime
    • KillingTime

    mehr als 1000 Beiträge seit 03.01.2014

    Antwort auf Wasch mich, aber mach mich nicht nass! von Destao.

    Destao schrieb am 27.07.2022 11:01:

    Es gibt zwei Möglichkeiten:

    Entweder, wir [...]

    Oder, wir [...]

    Die Frage sollte lauten, wer ist "wir"? Du und ich? Die Bundesbürger? Die Regierung? Die NGOs, Denkfabriken und Kriegsgewinnler? Es ist naheliegend, dass alle Beteiligten unterschiedliche Ziele haben und insbesondere die Ziele der Bevölkerung nicht mit jenen der Mächtigen übereinstimmen.

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    • unbekannter Benutzer

    mehr als 1000 Beiträge seit 09.06.2001

    Antwort auf Re: Wasch mich, aber mach mich nicht nass! von KillingTime.

    Unsere Regierung ist wir. Da sie mit unseren Regierungsauftrag unterwegs ist.

    Ansonsten müssen "wir" uns eine andere Regierung zulegen, dazu muss man auch nicht 4 Jahre warten.

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  • Avatar von karlis
    • karlis

    mehr als 1000 Beiträge seit 31.10.2019

    "dazu muss man auch nicht 4 Jahre warten"

    Antwort auf Re: Wasch mich, aber mach mich nicht nass! von .

    Artikel 39 Absatz 1 GG
    Neuwahlen?! Wieso denn, "die" sind doch hochzufrieden mit sich selbst.
    Unsere "Demokratie" gibt dem "Souverän" keine Eingriffsmöglichkeit.

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  • Avatar von oldman123
    • oldman123

    mehr als 1000 Beiträge seit 25.11.2003

    Antwort auf "dazu muss man auch nicht 4 Jahre warten" von karlis.

    "... gewählt ist gewählt, ihr könnt mich jetzt nicht mehr feuern, das ist ja das Geile an der Demokratie."

    Gerd Show - Gerhard Schröder - Der Steuersong
    https://www.youtube.com/watch?v=mV5r7SwS-YY

    Kann das Liedchen nicht mal jemand auf die aktuelle Situation umdichten?
    Viel am Text wäre ja nicht zu ändern.

    Bis zur nächste Bundestagswahl sind es noch 3 Jahre.
    Diese drei Jahre werden für die meisten Wahlberechtigten nicht rosig aussehen. Der Hammer für viele Deutsche kommt ja erst wirklich 2023. Dann noch mal 2 Jahre warten.
    Das Frau Baerbocks Befürchtungen wahr werden, glaube ich beim deutschen Michel nicht.

    Ich möchte ja den Teufel nicht an die Wand malen. Aber ein Volk kann manchmal doch sehr unzuverlässig sein. Von den Wahlen in der Weltwirtschaftskrise September 1930 bis zu den Wahlen im März 1933 veränderte sich die Stimmung beim Wahlvolk erheblich.
    Die Stimmung in der sogenannten Demokratie kann kippen - vielleicht in Deutschland weniger aber in anderen Länder schon viel mehr. Die Rechten und Rechtsradikalen stehen schon in den Startlöchern - siehe Frankreich.

    Aber da jetzt alle EU Länder an der bevorstehenden Wirtschaftskrise beteiligt sind, kann man nicht abwinken, was hier und da und manchen Ländern passiert, sondern welche Ausmaße die Rechten dann für mehr oder weniger alle EU-Staaten annimmt.
    Irgendwann sollte man überlegen und nicht nur abwinken, wenn es um Rechte und Nationalisten geht. Wie stabil eine demokratische Gesellschaft ist, zeigt sich erst wenn sie auf die Probe gestellt wird.

    Rechte Netzwerke in Europa
    https://www.rosalux.de/news/id/45787/rechte-netzwerke-in-europa

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  • Avatar von Müllermeierschulze
    • Müllermeierschulze

    63 Beiträge seit 26.07.2022

    Antwort auf "dazu muss man auch nicht 4 Jahre warten" von karlis.

    karlis schrieb am 27.07.2022 12:00:

    Artikel 39 Absatz 1 GG
    Neuwahlen?! Wieso denn, "die" sind doch hochzufrieden mit sich selbst.
    Unsere "Demokratie" gibt dem "Souverän" keine Eingriffsmöglichkeit.

    Du hast den Falschen Artikel am Wickel, nicht 39(1) sondern 20 (4).

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  • Avatar von karlis
    • karlis

    mehr als 1000 Beiträge seit 31.10.2019

    Antwort auf Re: "dazu muss man auch nicht 4 Jahre warten" von Müllermeierschulze.

    Der Artikel ist doch ein Papiertiger!

    Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Da wird man lange, laaaange klagen müssen.
    Auch nur so ein Anscheinsrecht!

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  • Avatar von karlis
    • karlis

    mehr als 1000 Beiträge seit 31.10.2019

    Antwort auf Re: "dazu muss man auch nicht 4 Jahre warten" von oldman123.

    Die Rattenfänger haben leichtes Spiel, wenn das Fressen knapp wird.
    Der neue Faschismus wird sich allerdings als grüner Antifaschismus verkaufen.
    Alles lässt mich nicht besonders optimistisch in die Zukunft sehen, obwohl es mir egal sein kann, welchen Stiefel ich im Nacken habe.

    Vielleicht wäre eine Expertokratie die beste Alternative.

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  • Avatar von Müllermeierschulze
    • Müllermeierschulze

    63 Beiträge seit 26.07.2022

    Antwort auf Re: "dazu muss man auch nicht 4 Jahre warten" von karlis.

    karlis schrieb am 27.07.2022 14:59:

    Der Artikel ist doch ein Papiertiger!

    Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Da wird man lange, laaaange klagen müssen.
    Auch nur so ein Anscheinsrecht!

    Freilich.
    Du wirst ewig warten können bis den Jemand legitimiert, wenn das Derjenige ist der damit abgesägt wird. Da unser Verfassungsgericht von Demokratiefeinden infiltriert wurde, wir dieser Fall niemals eintreten.

    Du mußt Dir das Recht schon nehmen. Es ist Dein Recht und nicht etwa eine Straftat.
    Ob das irgend Jemand gut findet, ist irrelevant. "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" zieht hier nicht, da Du die Verfassung zur Anwendung bringst ..und Bärbock rechnet ja auch damit bzw. bettelt darum.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.07.2022 17:23).

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  • Avatar von oldman123
    • oldman123

    mehr als 1000 Beiträge seit 25.11.2003

    Artikel 4

    Antwort auf Re: "dazu muss man auch nicht 4 Jahre warten" von karlis.

    karlis schrieb am 27.07.2022 14:59:

    Der Artikel ist doch ein Papiertiger!

    Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Da wird man lange, laaaange klagen müssen.
    Auch nur so ein Anscheinsrecht!

    Wer entscheidet, ob die Regierung verfassungsfeindlich ist oder du ein Terrorist bis, der sich unbewaffnet oder bewaffnet gegen die demokratisch gewählte Regierung richtet?

    GG Artikel 4
    https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_20_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland#Absatz_4

    Dann bist du schnelle im Knast als du Grundgesetz sagen kannst.
    Denn wer Freiheitskämpfer oder Terrorist ist entscheidet wer?

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